Die Abtretung der Lebensversicherung kommt immer dann ins Spiel, wenn sich eine Person Geld von einer anderen Person oder von einer Bank leihen möchte und Sicherheiten verlangt werden. Für den Kreditgeber ist die abgetretene Versicherung keine absolute Absicherung des Kredits, doch wird diese Form gern benutzt, wenn sich schon ein gewisses Guthaben angesammelt hat. Für den Kreditgeber besteht dabei ein gewisses Risiko, denn nur so lange der Versicherungsbeitrag bezahlt wird, besteht die Möglichkeit zum fälligen Termin mit der ausgezahlten Versicherungssumme den Kredit zu tilgen. Meist erfolgt bei der Abtretung der Lebensversicherung dennoch eine monatliche Zahlung. Während die Tilgung der Kreditsumme zum Ende der Versicherung erfolgt, werden monatlich Zinsen verlangt.
Einfache und unkomplizierte Abtretung
Die Abtretung der Lebensversicherung funktioniert bei Privatpersonen und bei Banken gleichermaßen sehr einfach. Mit einer Abtretungserklärung verpflichtet sich der Kreditnehmer gegenüber dem Kreditgeber, die Beiträge für die Versicherung bis zum fälligen Termin zu bezahlen und gleichzeitig verzichtet er auf alle Rechte, die mit dem Vertrag der Lebensversicherung verbunden sind. Stimmt die kreditgebende Bank einer Abtretung zu, muss nur noch der Versicherer um seine Zustimmung gebeten werden. Wird eine Lebensversicherung abgetreten, verliert der bisher Versicherte seinen Versicherungsschutz und eventuelle Hinterbliebene ihre Absicherung. Gegebenenfalls muss mit einer Risikoversicherung neuer Schutz geschaffen werden.