Den Basistarif der PKV gibt es seit dem 01. Januar 2009. Er entstand aus dem bisher geltenden Standardtarif der privaten Krankenversicherungsunternehmen und orientiert sich an dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen. Somit handelt es sich um einen brancheneinheitlichen Krankenversicherungstarif. Bisher gesetzlich Krankenversicherten darf der Zugang zum Basistarif der PKV nicht verwehrt werden, auch wenn das Versicherungsunternehmen die Person unter anderen Umständen nicht aufnehmen würde. Ein Ausschluss aus dem Basistarif auf Grund einer Vorerkrankung ist somit nicht zulässig. Für die Abrechnung von Leistungen in Zusammenhang mit dem Basistarif einer privaten Krankenversicherung gelten die verminderten Gebührenordnungssätze für Ärzte, ebenso für Zahnärzte.
Für welche Personen gilt der Basistarif der PKV?
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Versicherter mit dem Basistarif privat krankenversichert wird: In den günstigeren Tarif kann gewechselt werden, sobald das Alter von 55 Jahren erreicht ist, das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, die den Zugang zu einer PKV ja erst ermöglicht und wenn er mindestens 10 Jahre bei einer PKV versichert war. Ab Vollendung des 65. Lebensjahres spielt das Einkommen keine Rolle mehr, es muss jedoch eine Versicherungszugehörigkeit zu einer PKV von mindestens 10 Jahren nachgewiesen werden, um mit dem Basistarif privat krankenversichert werden zu können. Als Grundlage für den Basistarif gilt der durchschnittliche Höchstsatz der GKV.