Auflassung

Darunter versteht man die Einigung zwischen dem Käufer und Verkäufer einer Immobilie zur Übertragung des Eigentums. In der Regel muss diese zusammen mit dem Kaufvertrag durch einen Notar beurkundet werden. Mit der Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch ist das Eigentum an den Käufer übertragen worden.

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