Außenanlagen

Als bezeichnet man alle Anlagen außerhalb des Bauwerkes (Gebäudes). Für nicht gewerbliche Bauwerke sind dies meist Mauern und Zäune einschließlich Türen, Tore und Schranken. Bei größeren Anlagen bzw. Gewerbeflächen können weitere Kosten für Einfriedungen, Geländebearbeitungen, Versorgungs- und Abwasseranlagen, Straßen und Wege, Treppen, Grünflächen und andere für besondere Zweckbestimmungen entstehen.

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