Beleihungsgrenze

Die gibt den Teil eines nachgefragten Darlehens wieder, den eine Bank bereit ist zu finanzieren. Meist sind dies für erststellige Hypotheken (erststelliger Beleihungsraum) 60 % des "vorsichtig" ermittelten Grundstücks- und Gebäudewertes. Die Hypothekenbank beschafft sich die Mittel für solche Darlehen durch den Verkauf von Pfandbriefen.

Allerdings sind viele Hypothekenbanken auch bereit, die für erststellige Hypotheken zu überschreiten und bis zu 80 % der Herstellungskosten bzw. des Kaufpreises zu finanzieren. In einem solchen Fall spricht man von einer Gesamtfinanzierung.

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