Notaranderkonto

Ein bzw. Anderkonto ist ein Konto, welches auf den Namen eines Notars für die vorübergehende Verwahrung von Fremdgeldern eingerichtet ist. Die Bank kann auf ein solches Konto eine vorzeitige Darlehensauszahlung zur Kaufpreisabwicklung des Darlehensnehmers bis zu endgültigen Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch vornehmen.

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