Rückgewähransprüche

Der Gründstückseigentümer hat gegenüber der Bank Anspruch auf Übertragung bzw. Löschung der Grundschuld, wenn die durch die Grundschuld gesicherte Verpflichtung erfüllt ist. Häufig lassen sich nachrangige Grundschuldgläubiger vom Grundstückseigentümer die abtreten.

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