Vermögen bei Antragstellung

Als Vermögen bei Antragstellung werden alle Vermögenswerte des Darlehensnehmers bezeichnet, die er zum Zeitpunkt der Beantragung des Darlehens besitzt. Im Gegensatz zu den verfügbaren Eigenmitteln fließt dieser Teil des Vermögens nicht mit in die Berechnung des notwendigen Darlehensbetrags ein.

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