Wer beim Bausparen eine Rendite erzielen möchte, kann das bei durchaus attraktiven Zinsen unter bestimmten Voraussetzungen erreichen. Vor allem Arbeitnehmer mit geringen und mittleren Einkommen sowie Auszubildende werden für das Sparen mit einer Rendite belohnt, die über den normalen Bank-Sparbriefen liegt. Besonders in Niedrigzinsphasen erweisen sich Bausparprämie sowie Bausparzinsen als renditestärker gegenüber einer Bankanlage wie Sparplan, Festgeld oder Tagesgeld. Um eine Rendite oberhalb der normalen Bankanlage zu erzielen, muss ein Bausparer einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie besitzen, der nur innerhalb gewisser Einkommensgrenzen gegeben ist. Eine Alternative zum normalen Sparplan ist es daher nur durch die staatlichen Zulagen.
Erst nach sieben Jahren wird beim Bausparen die Rendite sichtbar
Nur wenn ein geförderter Bausparvertrag entweder für ein Bauspardarlehen verwendet wird oder nach einer Sperrfrist von sieben Jahren zur Auszahlung kommt, wird beim Bausparen die Rendite wirklich sichtbar. Die Sperrfrist hat der Gesetzgeber bestimmt, um dem eigentlichen Ziel des Bausparens, Schaffung und Modernisierung von Wohneigentum, zum Erfolg zu verhelfen. Wer das Sparguthaben während der Sperrzeit für eine Baufinanzierung verwendet, muss staatliche Förderungen nicht zurückzahlen. Auf die gesamte staatliche Förderungssumme verzichten muss allerdings derjenige Bausparer, der sich sein Guthaben vor der Sperrfrist ohne Bauwunsch auszahlen lässt. Damit erhält er letztlich eine Rendite, die ebenso beim normalen Banksparen zu erzielen ist.
Die Sperrfrist beim Bausparen umfasst häufig sieben Jahre
Eine Sperrfrist beim Bausparen ist meistens sieben Jahre lang, und die Sperrfrist beim Bausparvertrag beginnt exakt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Jedes Jahr greifen viele Menschen auf den Abschluss eines Bausparvertrags zurück, um sich in naher oder auch ferner Zukunft den Traum des Eigenheims zu erfüllen. Oft wird das Bausparguthaben jedoch auch für notwendige Instandhaltungen oder Renovierungen genutzt. Da ein Bausparvertrag, inklusive der Wohnungsbauprämie, grundlegend für den Bau oder Umbau der eigenen vier Wände gedacht ist, ist dieser aber auch mit einer Sperrfrist verbunden. Das Bausparguthaben wird also frühestens sieben Jahre nach dem Abschluss ausgezahlt - egal, welche Laufzeitdauer gewählt wurde.
Ausnahmen bezüglich der Sperrfrist
Eine vorzeitige Beendigung oder Kündigung des Bausparvertrages, und somit eine Umgehung der Sperrfrist, sind unter normalen Umständen nicht möglich. Ausnahmen bilden bei der Sperrfrist beim Bausparvertrag beispielsweise der Todesfall des Sparenden oder eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit. Bei Arbeitslosigkeit oder anderen Situationen, die die regelmäßigen Einzahlungen in den Bausparvertrag nicht mehr möglich machen oder erschweren, kann man den Bausparvertrag für den Rest der Vertragslaufzeit einfrieren. Das bedeutet, dass für die restliche Laufzeit keine Einzahlungen mehr getätigt werden müssen. Unter Umständen können aber auch niedrigere Monatszahlungen und eine geringere Laufzeit vereinbart werden. An der siebenjährigen Sperrfrist beim Bausparen ändert sich in diesem Fall aber nichts.