Eine Anzeigepflichtverletzung ist ein Regelverstoß aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der vom Versicherer geforderte Angaben über Beruf und/oder Gesundheitszustand sowie Vorerkrankungen nicht vollständig oder wahrheitsgemäß gemacht wurden.
Bei jeder Berufsunfähigkeitsversicherung besteht bei Antragstellung eine Anzeigepflicht von diversen Informationen. Diese benötigt der Versicherer zur Risikoeinschätzung des Antragstellers, welche sich in der Regel aus dem Beruf und Gesundheitsfragen ableiten lässt. Bei einem Beruf mit starker körperlicher Belastung, wie beispielsweise bei Fliesenlegern, ist ein höheres Gesundheitsrisiko gegeben, als zum Beispiel bei Verwaltungsangestellten. Manche chronische Erkrankungen sowie Krebsvorkommnisse in der Familiengeschichte erhöhen ebenfalls das Risiko einer Berufsunfähigkeit.
Werden hier falsche oder unvollständige Angaben bei Antragsstellung gemacht, handelt es sich dabei um eine Anzeigenpflichtverletzung, die sich auf die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht bezieht. Aber auch während der Vertragslaufzeit unterliegt der Versicherte der Pflicht, alle für eine Berufsunfähigkeitsversicherung notwendigen Informationen dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Dies kann ein Berufswechsel sein oder eine Erkrankung, welche im Laufe der folgenden Jahre zu einer Berufsunfähigkeit führen könnte.
Aufgrund der Angaben aus der Anzeigepflicht berechnet sich der Versicherungsschutz sowie dementsprechend die Prämie. Begeht der Versicherte eine Anzeigepflichtverletzung, behalten sich die Versicherer in der Regel das Recht vor, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen und bei Vorliegen eines Schadenfalles, ihrer Zahlungspflicht nicht nachzukommen.