Bei einer Arbeitsunfähigkeit handelt es sich um eine gesundheitliche Einschränkung, welche eine momentane Arbeitsausführung nicht erlaubt, wobei die Arbeitsfähigkeit voraussichtlich wieder hergestellt werden kann.
Wenngleich eine Arbeitsunfähigkeit in der Umgangssprache den Begriff "berufsunfähig" umfasst, sind hier Unterschiede vorhanden. Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeit, ist eine Arbeitsunfähigkeit in der Regel zeitlich begrenzt und eine Genesung ist zu erwarten. Die Berufsunfähigkeit bezieht sich hingegen auf einen Gesundheitszustand, bei dem eine dauerhafte Einschränkung der Berufsausübung angenommen wird. So ist zum Beispiel ein Arbeitsausfall aufgrund einer Grippe eine Arbeitsunfähigkeit, während ein nicht wiederherstellbare Gehbehinderung eine Berufsunfähigkeit zur Folge haben kann.
Bei einer Arbeitsunfähigkeit von gesetzlich Krankenversicherten erfolgt eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber von bis zu sechs Wochen am Stück. Dauert die Arbeitsunfähigkeit darüber hinaus an, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Zahlung von Krankengeld. Dies beträgt maximal 70 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns und wird in der Regel für maximal 18 Monate beziehungsweise 78 Wochen in einer Zeitspanne von drei Jahren gewährt. Nach drei Jahren besteht erneut ein Anspruch auf Krankengeld von maximal 78 Wochen. Unterbrechungen der Krankengeldbrechung bei einer Arbeitsunfähigkeit liegen zum Beispiel bei Bezügen für Schwangerschafts- und Mutterschaftszeiträume vor und verkürzen entsprechend die maximale Zeitspanne für Krankengeld während einer Arbeitsunfähigkeit. Gleiches gilt für sechswöchige Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers.