Auch in der Elternteilzeit ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Vorsorge. Während des Erziehungsurlaubs arbeiten viele Elternteile zeitweise in ihrer Arbeitsstätte. Ein Unfall kann zu einer Berufsunfähigkeit führen, sodass eine Berufsunfähigkeitsversicherung in jedem Fall empfehlenswert ist. Kommt es zum Anspruch an die Versicherung, unterscheidet diese allerdings zwei verschiedene Bedingungen für die Auszahlung der Rente. Je nach Vertrag wird dann zwischen der Bewertung als Hausfrau bzw. Hausmann oder Arbeitnehmer differenziert. Abhängig von der Bewertung fällt die Rente dann niedriger oder höher aus. Eine Bewertung als Hausfrau kann also von Nachteil sein. Dabei ist die Vertragsgestaltung für die Elternteilzeit wichtig. Manche Versicherer akzeptieren die Versicherung als Arbeitnehmerin bis zu 3 Jahre nach vorheriger Beschäftigung, andere nur 6 Monate.
Leistungen und Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung, die Versicherungsnehmer finanziell unterstützt, wenn ein Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Grundsätzlich ist eine solche Versicherung für alle berufstätigen Menschen in Deutschland empfehlenswert. Allerdings sollte dabei beachtet werden, dass auch bei Elternteilzeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung erst nach fünfjähriger Berufserfahrung beantragt werden kann. Größere Unterschiede zwischen Elternteilzeit und Normalbeschäftigung tauchen jedoch bei den Zahlungsmodalitäten beziehungsweise bei dem Umfang der Versicherungsleistungen auf. Im Vorfeld sollte sich jeder über die Unterschiede informieren, um eine passende Absicherung zu finden. Geprüft werden sollten dabei der Tarif, die Bewertungszeiten in Elternteilzeit und die Versicherungssumme. (aktueller Stand der Zahlen 01/11)