Nachprüfung

Bei einer Nachprüfung handelt es sich um eine medizinische Untersuchung, die den Gesundheitszustand eines Versicherten in regelmäßigen Abständen nach Eintritt in die Berufsunfähigkeit überprüft. Dies dient der Kontrolle, ob weiterhin eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Sollte sich der Gesundheitszustand im Laufe der Zeit so verbessert haben, dass eine Arbeitsaufnahme beziehungsweise eine abstrakte Verweisung für den Versicherten zumutbar ist, würde die Berufsunfähigkeit aufgehoben, die BU-Rente eingestellt und der Versicherte wieder dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen. Voraussetzung ist, dass eine mindestens 50 prozentige Berufsfähigkeit wieder hergestellt ist.

Eine Nachprüfung erfolgt je nach körperlichem oder geistigem Zustand, in der Regel einmal im Jahr und kann über einen Zeitraum bis zu fünf Jahren erfolgen. Das bedeutet, die letzte Nachprüfung endet nach Ablauf der jeweiligen Prüfungsspanne. Je nach Sachlage findet eine Nachprüfung anhand medizinischer Berichte statt oder es erfolgt eine ärztliche Untersuchung, die meist durch den medizinischen Dienst beziehungsweise eines für die Versicherung tätigen Arztes durchgeführt wird. Zusätzlich werden aktuelle Informationen zur Nachprüfung hinzugezogen, ob eine Wiederaufnahme in den Beruf oder einer alternativen Beschäftigung möglich ist.