Die Versicherungsdauer beschreibt den Zeitraum, über den ein Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. In der Regel werden über die gesamte Versicherungsdauer die regelmäßigen Prämien fällig. Da die BU-Rente finanzielle Schäden durch ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben aufgrund von gesundheitlichen Problemen auffangen soll, wählen die meisten Versicherten eine Versicherungsdauer, die bis zum Erreichen des Rentenalters andauert. Darüber hinaus macht eine Berufsunfähigkeitsversicherung Sinn, wenn über das Rentenalter hinaus gearbeitet wird, wie dies öfter bei selbstständigen Erwerbstätigen der Fall ist.
Während der Versicherungsdauer unterliegt der Versicherer der Pflicht bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit des Versicherten, die vertraglich festgesetzte BU-Rente an diesen zu zahlen. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn dem Versicherten eine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, die Berufsunfähigkeit in Zusammenhang mit einer durch den Versicherten ausgeübte Straftat steht oder der Versicherte seiner Auskunfts- und Anzeigepflicht nicht vollständig nachgekommen ist.
Im Gegensatz zur Versicherungsdauer steht die Leistungsdauer. Diese bezieht sich auf den Zeitraum, in dem ein Versicherter Leistungen aus der BU-Versicherung bezieht. Diese ist unabhängig von dem Ende der Versicherungsdauer. Sofern die Berufsunfähigkeit innerhalb der Versicherungsdauer erfolgt, kann die Leistungsdauer je nach vertraglicher Vereinbarung bis weit über die Versicherungsdauer hinausragen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Versicherte weiterhin seinen gewohnten Beruf nachgehen würde. Tritt die herkömmliche Altersrente bei Erreichen des Rentenalters in Kraft, so endet hiermit auch die Leistungsdauer. Dementsprechend werden in der Regel Versicherungsdauer und Leistungsdauer zum gleichen Datum festgesetzt, um einen optimalen Versicherungsschutz zu erhalten.