Vorerkrankungen

Eine wichtige Rolle spielen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Vorerkrankungen. Mit Angaben dazu werden die Beiträge und Bedingungen für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt. Zudem werden alle gesundheitlichen Risiken von der Versicherungsgesellschaft geprüft und dem passenden Risikoprofil zugeordnet. Um die Vorerkrankungen auch richtig festzustellen, werden von dem künftigen Versicherungsnehmer Fragen in schriftlicher Form beantwortet. Hier ist es wichtig, dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Vorerkrankungen nach bestem Gewissen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sollte dies nicht der Fall sein und die Versicherung deckt die falschen Aussagen auf, kann der Antrag abgelehnt bzw. der Vertrag gekündigt werden.

Ausschluss bestimmter Vorerkrankungen

Bestehen bei dem Versicherungsnehmer bereits zahlreiche schwerwiegende gesundheitliche Probleme, verlangen viele Unternehmen einen Risikozuschlag in der Berufsunfähigkeitsversicherung durch die Vorerkrankungen. Dabei steigen die jährlichen Beiträge. Es ist zudem möglich, dass der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers als zu risikoreich angesehen wird und sich eine Versicherung finanziell kaum noch lohnt. In vielen Fällen sind die Antragssteller nicht bereit, erhöhte Prämien zu zahlen. Hier können die Vorerkrankungen dann von dem Vertragsinhalt der Versicherungsgesellschaft ausgeschlossen werden. Allerdings gibt es dann den Nachteil, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn die gleiche Erkrankung noch einmal eintritt. Hatte der Versicherungsnehmer beispielsweise vor langer Zeit einen Bandscheibenvorfall, kann es vorkommen, dass zwischen der Gesellschaft und dem Kunden bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Vorerkrankung der Wirbelsäule generell vom Leistungsanspruch ausgeschlossen wird.