Vorsatz

Als Vorsatz wird im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung eine mit fester Absicht ausgeführte Handlung beschrieben, die in der Regel zum Schaden des Versicherers erfolgt. Dazu zählen unter anderem bewusst unwahre Angaben bei der Antragsstellung oder aber der feste Entschluss eine Genesung und die damit verbundene Berufsfähigkeit dem Versicherer verschwiegen zu haben. Als Vorsatz kann unter Umständen auch eine Handlung benannt werden, wenn dem Versicherten bewusst war, dass er sich einem hohen Gefahrenpotenzial aussetzte, das schwerwiegende gesundheitliche Probleme mit sich ziehen und eine Berufsunfähigkeit zur Folge haben könnte. Das wäre zum Beispiel bei einer Selbsttötungsabsicht der Fall.

Bei einem Vorsatz liegt der Versicherer in der Beweispflicht. Hier kann in vielen Fällen der schmale Grad zu einer groben Fahrlässigkeit oft nicht deutlich genug unterschieden werden, so dass ein Gericht darüber zu urteilen hat. Begeht ein Versicherungsnehmer eine Handlung unter Vorsatz, sieht in der Regel der Versicherer eine Kündigung des Versicherungsschutzes vor. Leistungsansprüche, die auf einer Vorsätzlichkeit beruhen, werden meistens vom Versicherer abgelehnt. Unter bestimmten Umständen, wie zum Beispiel bei einem vorsätzlichen, schweren Betrugsversuch, schließen manche Versicherer auch den Rückkauf der BU-Versicherungspolice aus, sodass dem Versicherer die Möglichkeit genommen wird, einen Anteil seiner bereits getätigten Prämien zu erhalten.