In der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht des Antragstellers, der verpflichtet ist, alle Fragen bei Antragstellung einer BU-Versicherung wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Zu den Fragen zählen in der Regel der aktuelle Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, Berufstätigkeit und gegebenenfalls der Lebensstil oder -umstände. Diese Angaben sind für Versicherer eine Notwendigkeit, um eine Risikoeinschätzung vornehmen zu können, in wie weit bei dem Antragsteller eine erhöhte Gefahr besteht, die zur Berufsunfähigkeit führen kann. Mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht hält sich der Versicherer das Recht vor, bei einem eventuell hohen Gefahrengrad, einen Versicherungsschutz abzulehnen.
Zudem beinhaltet die vorvertragliche Anzeigepflicht, dass der Antragsteller sich dazu bereit erklärt, während der Versicherungs- und gegebenenfalls Leistungsdauer alle für die Versicherung wichtigen Informationen oder Änderungen unverzüglich dem Versicherer bekannt zu geben, wenn diese Auswirkungen auf den Versicherungstarif haben können. Kommt der Antragsteller der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht nach, kann der Versicherer den Versicherungsvertrag fristlos kündigen. Ist in der Zwischenzeit eine Berufsunfähigkeit eingetreten, kann schlimmstenfalls der Versicherer die Versicherungsleistung verweigern. Ausnahmen bestehen dann, wenn der Versicherer glaubwürdig darlegt, dass es sich bei der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht um ein Versehen und maximal um eine Fahrlässigkeit handelte.