In seltenen Fällen lässt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen beantragen. Doch dies bedeutet meist nur, dass der Fragenkatalog ein wenig kleiner ausfällt, als man es vielleicht kennt. Die Berufsunfähigkeit kann jeden Menschen in jedem Beruf und jedem Alter treffen. Meist liegt dies an einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung, und dem Beruf kann nicht mehr nachgegangen werden. Wenn es für diesen Fall keine Absicherung gibt, kann es neben den gesundheitlichen Problemen auch zu finanziellen Engpässen führen. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen zu beantragen. Ein völliger Verzicht auf entsprechende Untersuchungen der Versicherer würde jedoch dazu führen, dass jede Art der Berufsunfähigkeit bei der Versicherungsgesellschaft angenommen wird.
Wer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Fest steht, dass nicht jeder eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen kann. Doch sehr wichtig ist eine solche Versicherung unter anderem für den Arbeitnehmer. Es entsteht bei ihm keine Versorgungslücke, wenn er die Versicherung schon rechtzeitig abgeschlossen hat. So ist er in der Lage, den eigenen Lebensstandard zu halten. Berufsanfänger und Freiberufler haben ebenso ein Recht auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei den Berufsanfängern ist die Absicherung sehr wichtig, damit sie nicht als Sozialfall enden. Auch Beamte können von einer solchen Absicherung profitieren. Zwar bekommen sie in diesem Beruf schon im Vorfeld einen hohen Schutz, doch davon können sie erst nach einigen Dienstjahren profitieren.
Wer Falschangaben macht, muss Konsequenzen fürchten?
Berufsunfähigkeitsversicherung und Gesundheitsfragen sind nicht voneinander zu trennen. Vielmehr kommt es auf das wahrheitsgemäße Beantworten aller Fragen an. Hier schauen Versicherer genau hin. Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass es der Antragsteller mit der Wahrheit nicht genau genommen hat, drohen schwerwiegende Konsequenzen für den Versicherungsnehmer. Ist ein Schadensfall eingetreten, kann der Versicherer die Leistungen verwehren und darüber hinaus den Vertrag kündigen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung und Gesundheitsfragen sollten ernsthaft behandelt werden und aus diesem Grunde muss der Antragsteller seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden, damit dieser der Versicherung Auskunft über Erkrankungen geben darf. Selbst weit zurückliegende gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen und stationäre Aufenthalte müssen detailliert im Vertrag aufgeführt werden.