Ratgeber

Berufsunfähigkeitsversicherung Umschulung

Viele Versicherte stellen sich die Frage, ob bei abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung eine Umschulung möglich ist. Erst vor kurzer Zeit wurde vom Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, das besagt, dass vom Versicherer keine Rente mehr gezahlt werden muss, wenn der Versicherte eine erfolgreiche Umschulung absolviert hat. Die Art des Berufes spielt dabei keine entscheidende Rolle, denn der Versicherungsnehmer kann wieder selbstständig für seinen Lebensstandard sorgen. Die Rente wird nur dann weiterhin gezahlt, wenn kein Beruf mehr ausgeübt werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn etwa eine Erblindung vorliegt oder der Versicherte nicht mehr laufen kann. Dennoch wird die Lebenssituation der Versicherten in regelmäßigen Abständen von Versicherungsgesellschaften überprüft.

Was ist bei Abschluss einer BU wichtig?

Zu empfehlen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Umschulung bereits in sehr jungen Jahren. Umschulungen sind heute öfter der Fall, da Arbeitnehmer nicht mehr ihr ganzes Leben im gleichen Beruf tätig sind. Je früher in die Versicherung einzahlt wird, desto höher sind später die monatlichen Zahlungen. Die Rahmendaten der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Umschulung sollten bei Vertragsbeginn oder Ablauf eines Vertrages individuell auf das Berufsbild und die eigenen Vermögensverhältnisse eingestellt werden. Von entscheidender Bedeutung ist die Qualität der Versicherungsbedingungen. Sehr hilfreich kann dabei das Internet sein, welches Aufschluss über die einzelnen Konditionen und Angebote gibt. Letztendlich sollte die Entscheidung aber für eine solide und bonitätsstarke Versicherung fallen.