Bei der Steuererklärung wird oft die Frage gestellt, ob die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Werbungskosten absetzbar sind. Nach einem Urteil des Bundesfinanzgerichtshofs ist eine private BU als Werbungskosten nicht steuerlich absetzbar. Die zu zahlenden Beiträge stellen lediglich abzugsfähige Sonderausgaben dar. Doch es gibt eine Ausnahme um entsprechende Beiträge doch absetzen zu können. Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatz zu einer staatlich geförderten Versicherung abgeschlossen, dann wird auch die entsprechende Police bei der Berufsunfähigkeitsversicherung als Werbungskosten anerkannt.
Berufsunfähigkeitsversicherung nicht absetzbar
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet jedem Versicherten einen umfassenden Schutz vor wirtschaftlichen Folgen, welche durch Krankheit oder einen Unfall entstehen können. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung wird dem Versicherten eine garantierte Rente gezahlt. Allerdings gilt dies nur maximal bis zum 65. Lebensjahr. Bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent wird solch eine Rente gezahlt. Auch wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung als Werbungskosten nicht absetzbar ist, macht ein Ansparen bereits in frühen Jahren Sinn. Versorgungslücken können bei der Unfähigkeit so nicht entstehen, und der finanzielle Lebensstandard kann somit weiterhin gehalten werden. Die Beiträge, welche an die Versicherungsgesellschaft im Vorfeld gezahlt werden, sind sehr gering. Der Abschluss einer BU ist bereits in jungen Jahren zu empfehlen. Je mehr in die Versicherung gezahlt wurde, desto höher ist auch die monatliche Rente, welche bei der Berufsunfähigkeit ausgezahlt wird. Diese Rate ist fester Bestandteile der Altersvorsorge.