Im Versicherungswesen sind Beteiligungen in Form einer Selbstbeteiligung, Kostenbeteiligung oder auch Francise/Zuzahlung jener Kostenanteil, den ein Versicherter im Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Der Versicherte beteiligt sich entsprechend den vertraglichen beziehungsweise gesetzlichen Regelungen je nach Schadensfall oder einmal im Jahr. Der Anteil, den der Versicherte übernehmen muss, kann ein festgelegter Prozentwert oder ein absoluter Betrag sein. Beispielsweise zahlt ein Versicherter in der Kfz-Versicherung eine Selbstbeteiligung von 500 oder 1.000 Euro je Schadensfall. Für die gesetzliche Krankenversicherung sieht der Gesetzgeber umfangreiche Zuzahlungen vor. Derartige Beteiligungen muss der Versicherungskunde für Medikamente und Hilfsmittel leisten.
Sichere und erfolgreiche Beteiligungen an geschlossenen Lebensversicherungsfonds erwerben
Zu häufig gewählten Beteiligungen an Kapitalanlagen gehören geschlossene Lebensversicherungsfonds. Der Versicherungsfonds kauft bereits bestehende kapitalbildende Versicherungen zu einem Preis unterhalb des eigentlichen Wertes der Police an. Die Fondsgesellschaft übernimmt die fälligen Beiträge bis zum Ablauf des Vertrages der Lebensversicherung. Dafür erhält sie die fällige Versicherungsleistung, die letztendlich an Anleger der Beteiligungen ausgeschüttet wird. Mit diesem erfolgreichen Konzept setzen die Fondsgesellschaften nicht auf den Tod der Versicherten. Vielmehr geht es ihnen um das Aufzeigen einer Alternative zur vorzeitigen Kündigung einer Versicherungspolice, die für beide Vertragsseiten mehr oder weniger gewinnmindernd beziehungsweise verlustbringend ist. (Aktueller Stand 12/2010)
Exkurs - Beteiligungen an Immmobilien
Eine Form der Immobilienbeteiligung ist die Beteiligungsgesellschaft, die mehrere Geldgeber zusammenfasst und eine Immobilie kauft (bevorzugt Bürogebäude). Jeder Investor trägt das gleiche unternehmerische Risiko. Nach dem Kauf wird die Immobilie entweder vermietet, verpachtet oder selbst genutzt. Die Immobilienbeteiligung ist für Anleger interessant, die keine eigenen Immobilien haben und auch keinen eigenständigen Kauf in Betracht ziehen. Auch Beteiligungen in Form von Immobilienfonds sind beliebte Anlageformen.
Bei geschlossenen in- und ausländischen Immobilienfonds werden Gewinne aus Mieteinnahmen oder durch die Veräußerung der Immobilien nach Ablauf der Beteiligung erzielt. Geschlossene Auslandsimmobilienfonds lohnen vor allem deshalb, da sie ganz gezielt in Objekte investieren, die gut zu vermieten oder zu verkaufen sind. Durch höhere Umschlagshäufigkeit steigen auch die Renditen. Die Streuung des Risikos ist gegenüber geschlossenen inländischen Immobilienfonds deutlich geringer. Eine Immobilienbeteiligung mittels offener Fonds ist für viele Investoren eine gute Alternative zum Rentenfonds. Geringere Wertschwankungen und steuerliche Begünstigungen auf Gewinne, die mit dem Immobilienverkauf erwirtschaftet werden, sind gute Argumente für eine Immobilienbeteiligung dieser Art. Zudem ist ein Teil des investierten Geldes in Zinspapieren angelegt. Eine langfristige Bindung des Kapitals ist somit nicht gegeben. Durch Veräußerung seiner Anteile kommt der Investor jederzeit an sein Geld. Durch die Beteiligung an einer Immobilien AG oder den Kauf von Genussscheinen (abgesichert durch die Immobilie) ist ebenfalls eine Immobilienbeteiligung möglich.