Die BKK Diakonie ist eine gesetzliche Krankenkasse für Kirche, Caritas und Diakonie. Sie ist trotz ihrer spezifischen Ausrichtung bundesweit geöffnet, was bedeutet, dass ebenfalls Versicherungsnehmer anderer beruflicher Ausrichtungen den Service der Betriebskrankenkasse beanspruchen können. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde im Jahr 1903 gegründet und zählt mehrere tausend Versicherte. Der Hauptsitz befindet sich im ostwestfälischen Bielefeld, da die BKK in jetziger Form aus der BKK Bethel hervorging, die ebenfalls ihren Hauptsitz in Bielefeld hatte. Die BKK betreibt insgesamt drei Geschäftsstellen und bietet im Zusammenhang mit den gesetzlich obligatorischen Krankenversicherungsleistungen additive Leistungen an, die sowohl von privatversicherten als auch von gesetzlich pflichtversicherten Personen in Anspruch genommen werden können.
BKK Diakonie: Leistungen
Die BKK Diakonie richtet ihre Leistungen differenziert nach individuellen Mitgliederbelangen aus. So werden spezielle Services für ältere Personen wie auch für junge Familien angeboten. Dabei liegt der Fokus auf der Gesundheitsvorsorge, wobei in diesem Zusammenhang mehrere Kurse und Bewegungsprogramme angeboten werden. Das Standard-Leistungspaket kann in diesem Zusammenhang um zusätzliche Services ergänzt werden, wobei die obligatorischen Versicherungsbestandteile bereits ein ausgeprägtes Spektrum abdecken. Weitere Leistungen werden von der Betriebskrankenkasse ebenfalls vorgestellt, wobei diese einen vergleichsweise kleinen Zusatzversicherungsapparat generiert. So ist es der Fall, dass viele gesetzliche Krankenkassen Zusatzleistungen durch eigene Produkte vorstellen, sodass eventuelle private Versicherungen nicht zusätzlich abgeschlossen werden brauchen. Dies ist bei der Diakonie BKK anders, da neben einem standardisierten Bonusprogramm Zusatzleistungen, wie erweiterter Zahnersatz, Absicherung im Ausland oder eine Erweiterung des Krankengelds bei Bedarf separat abgeschlossen werden müssen. Die BKK richtet sich mit ihren Leistungen daher eher an Versicherte, die eine solide Absicherung benötigen und Zusatzservices nicht unbedingt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen möchten. Freiwillig versicherte Personen können somit im Hinblick auf diverse Services nicht von der BKK Diakonie berücksichtigt werden - etwa im Fall eines krankheitsbedingten Verdienstausfalls von Selbstständigen.