Die BKK Essanelle ist eine Betriebskrankenkasse mit Sitz in Augsburg. Sie gehört zu den gesetzlichen Krankenversicherungen und ist bundesweit aktiv. Die Hauptverwaltung der Betriebskrankenkasse ist in Düsseldorf zu finden. Ihre Gründung fand am 1. Juli 2002 statt. Seit ihrem Bestehen schlossen sich bis zum Jahr 2009 acht weitere Betriebskrankenkassen an. Unter anderem die zweitälteste Betriebskrankenkasse Bayerns die BKK MAN, welche im Jahr 1846 gegründet wurde und im Jahr 2004 fusionierte. Die Betriebskrankenkasse Essanelle versicherte im Jahr 2009 zirka 450.000 Mitglieder und hatte dabei einen Mitarbeiterstamm von 800. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie über 200 Geschäftsstellen in ganz Deutschland. Zu den bekanntesten Trägerunternehmen, der rund 80.000 Unternehmen, welche von der Kasse profitieren, gehören:
- Henkel
- Pelikan
- Bayer Schering Pharma AG
- Rheinmetall AG
- MAN
Die Kasse ist von diesen Trägerunternehmen unabhängig. Sie hat einen eigenen Verwaltungsrat und finanziert sich aus den Beiträgen der Mitglieder. Sie ist deshalb weder finanziell noch rechtlich abhängig von den Trägerunternehmen.
BKK Essanelle: Leistungen und Service
Wie jede gesetzliche Krankenversicherung bietet die BKK Essanelle alle Basisleistungen für ihre Versicherten ohne Ausnahmen an. Besondere Leistungen finden sich bei ihr im Bereich der Gesundheitsreisen. Hier hat sie verschiedene, an die Bedürfnisse ihre Mitglieder angepasste Angebote. Dazu zählen Sport-Tage im Bergischen Land oder das Partner-Spezial in Oberbayern und eine Chinesische Energie-Woche an der Saarschleife. Weiterhin bietet sie ein umfangreiches Bonusprogramm an, bei dem gesundheitsbewusstes Verhalten gefördert wird. Dies geschieht durch Geldprämien, die zum Beispiel bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder die Teilnahme an Gesundheitskursen verlangen. Sehr interessant für junge Familien oder Alleinerziehende ist das Gesundheitssparbuch für Kinder. Hier wird jede quittierte Untersuchung eines versicherten Kindes mit einem Geld-Bonus belohnt. Dieser wird auf ein Sparbuch eingezahlt und entsprechend verzinst. Die so angesparte Summe kann nach Vollendung des 18. Lebensjahrs das Kind für Gesundheitsleistungen der Krankenkasse und ihrer Partner nutzen.