Die BKK Heimbach ist eine Betriebskrankenkasse. Sie gehört zu den geschlossenen Krankenkassen, das heisst, sie ist nur für Mitarbeiter der Heimbach-Gruppe sowie deren Familienangehörige nutzbar. Hierbei spielt es allerdings keine Rolle, ob man irgendwann aus der Firmengruppe ausscheidet. Eine Mitgliedschaft ist dann weiterhin möglich. Zur Heimbach-Gruppe gehören die Fa. Heimbach GmbH & Co. KG und die Fa. Heimbach Filtration GmbH. Die Betriebskrankenkasse gehört zu den gesetzlichen Krankenversicherungen und hat ihren Sitz im nordrhein-westfälischen Düren. Im Jahr 2009 verfügte sie über ein Haushaltsvolumen von 3,4 Millionen Euro und erbrachte Leistungen in Höhe von 3,09 Millionen Euro. Die zuständige Aufsichtsbehörde der Betriebskrankenkasse Heimbach ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Trägerunternehmen ist die Heimbach-Gruppe. Sie ist im Bereich der Papiermaschinenbespannung weltweit führend. Außerdem stellt sie Produkte für die Filtration bereit und liefert umweltschonende und wirtschaftliche technische Textilien.
BKK Heimbach: Leistungen und Service der Betriebskrankenkasse
Natürlich zahlt die BKK Heimbach alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Weiterhin offeriert sie diverse Zusatzversicherungen. Dazu ist sie eine Kooperation mit der Barmenia Krankenversicherung eingegangen. So kann sie Ergänzungsleistungen zu den gesetzlich zugesicherten Leistungen anbieten. Hierzu zählt beispielsweise eine Extraversicherung für Sehhilfen, Zahnersatz und Urlaub. Weiterhin können Kunden Extraversicherungen für Naturheilverfahren und Vorsorge oder auch für ein Einbettzimmer und Chefarztbehandlung im Falle eines Krankenhausaufenthaltes in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet die Kasse eine Zusatzversicherung für Zahnerhalt und Zahnpflege an. Sie ermöglicht Erhalt und Pflege der Zähne. So deckt sie die Kosten für Zahnprophylaxemaßnahmen wie eine professionelle Zahnreinigung und auch jene für Kunststofffüllungen und Inlays sowie Wurzel- und Parodontosebehandlung ab. Weiterhin kann man sich durch Akupunktur schmerztherapieren beziehungsweise anästhesieren lassen. Dabei hat die Versicherung kein Aufnahmehöchstalter und verlangt keine Gesundheitsprüfung.