Die BKK RWE ist eine betriebliche Krankenversicherung. Sie wurde im Jahr 1908 gegründet und hat ihren Sitz in Celle. Als Betriebskrankenkasse ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie gehört zu den geschlossenen Krankenkassen, das heisst, sie steht nur den Angestellten der RWE Gruppe zur Verfügung. Diese gehört zu den größten Energieversorgern in Europa. RWE hieß bis 1990 Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG und wurde 1898 in Essen gegründet. Im Jahr 2010 hatte die dazugehörige Betriebskrankenkasse mehr als 59000 Versicherte in den deutschen RWE-Standorten. Sie hat neben ihrer Hauptverwaltung in Celle noch weitere Geschäftsstellen. Diese befinden sich in Bergheim, Dortmund und in Trier. Hier können die Mitglieder der Kasse ihre Anliegen vorbringen. Natürlich ist die auch telefonisch möglich. Zu diesem Zweck hat die Krankenkasse eine Hotline eingerichtet.
BKK RWE: Service- und Mehrleistungen der Betriebskrankenkasse
Um den Mitgliedern die Kontaktaufnahme mit der BKK RWE so einfach wie möglich zu machen, betreibt sie ein kostengünstiges Kundentelefon. Hier können Versicherte der BKK direkt Auskünfte von entsprechend geschulten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erhalten. Weiterhin bietet sie Fit- und Vitalreisen an. Diese sollen dazu dienen, Beschwerden zu lindern und die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Dazu werden spezielle Therapie- und Trainingsprogramme angeboten. Außerdem werden von ihr Kuren in Ungarn oder im Mittelmeerraum angeboten. Die Schwangerschaftsvorsorge und entsprechende Betreuungsprogramme sind ebenfalls Bereiche, welche die Kasse abdeckt. Dazu offeriert sie das Programm Babycare. In vielen Bundesländern bietet sie auch sogenannte Aktivwochen an. Dies sind Kurzurlaube, welche den Schwerpunkt auf die Gesundheit und deren Erhaltung legen. Durch eine Kooperation mit der Barmenia gibt es für Versicherte der Kasse ebenfalls die Möglichkeit, die gesetzlichen Leistungen um sinnvolle Zusatzversicherungen zu ergänzen. Weiterhin offeriert die Betriebskrankenkasse die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Mutter-Kind-Kuren.