Die BKK Westfalen-Lippe war bis Oktober 2010 eine Betriebskasse für Mitglieder, die ihren ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen hatten. Die Krankenkasse blickt auf eine lange Geschichte zurück: Sie wurde bereits im Jahre 1889 für Beschäftigte der Wegebauverwaltung der Provinz Westfalen gegründet. Gegen Ende der 90er Jahre des 20. Jahrhunderts fusionierte die Krankenkasse mit anderen kleineren Kassen, so im Jahre 1997 mit der BKK Vestische Straßenbahnen Herten oder 1998 mit der BKK Stadt Hagen. Die neue Krankenkasse hieß nunmehr Betriebskrankenkasse Westfalen-Lippe. Aufgrund finanzieller Probleme gehörte sie zu den ersten Krankenkassen in Deutschland, die von der Einforderung des Zusatzbeitrages Gebrauch machen mussten. Zahlreiche Kündigungen von Versicherten waren der Fall, weswegen die BKK gegen Ende des Jahres 2010 in die BKK vor Ort aufging. Trotz des schlechten Finanzmanagements bot die Krankenkasse mitgliederfreundliche Leistungen an und wurde dafür im Jahre 2010 mit dem Krankenkassen-Kompass für außergewöhnlich gute Leistungen innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet. Die Kasse konnte im Rating dieses Kompasses die Note A erreichen.
BKK Westfalen-Lippe: Die Leistungen der BKK vor Ort
Die BKK Westfalen-Lippe bietet nun als BKK vor Ort alle Leistungen der gesetzlichen Kassen, welche im Regelkatalog festgelegt sind. Die Krankenkasse mit Sitz in Essen steht allen Mitgliedern offen und ist nicht mehr auf den Raum Nordrhein-Westfalen beschränkt. Ein umfangreiches Angebot an Zusatzleistungen macht die BKK vor Ort für Versicherte in ganz Deutschland besonders attraktiv. Hierzu gehören unter anderem ein interessantes Bonusprogramm, durch das Kunden bei der Teilnahme mit einer jährlichen Rückzahlung belohnt werden. Um gesundheitliche Prävention geht es bei den Aktivwochen. Zudem werden viele Gesundheitskurse angeboten und Früherkennungsmaßnahmen über das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Programm hinaus finanziert. Die Krankenkasse nimmt pflichtversicherte Mitglieder ebenso auf wie freiwillig Versicherte, Freiberufler und Selbstständige sowie Arbeitnehmer, die über ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Auch Studenten sind willkommen.