Die Bosch BKK ist die Betriebskrankenkasse des Unternehmens Bosch und seit dem Jahre 2003 bundesweit für alle Mitglieder geöffnet. Der Krankenkasse ist eine eigene Pflegeversicherung angegliedert. Jeder, der in die Krankenkasse der Bosch-Unternehmensgruppe wechseln möchte, kann einen entsprechenden Antrag stellen. Auch Auszubildende können eine Versicherungs beantragen, ebenso Selbstständige und Freiberufler, die sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern möchten. Die Krankenkasse setzt in diesem Fall nicht automatisch den für Selbstständige festgesetzten Höchstbetrag an, sondern akzeptiert auch die Härtefallregelung. Hier kann der Selbstständige mittels Steuerbescheid nachweisen, dass er weniger verdient. So kann der Krankenkassenbeitrag bis auf die Hälfte reduziert werden. Dieses Vorgehen ist nicht bei allen gesetzlichen Kassen selbstverständlich. Die Bosch BKK ist eine der kleineren deutschen Krankenkassen, was für den Versicherten jedoch nicht zwingend einen Nachteil bedeutet. Im Gegenteil: Die individuelle Betreuung und die zahlreichen Zusatzleistungen machen das Angebot der Krankenkasse äußerst vielseitig und attraktiv.
Bosch BKK: Leistungen der Krankenkasse
Die Bosch BKK hat einen relativ kleinen Verwaltungsapparat und kann ihren Versicherten über die festgelegten Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hinaus eine attraktive Versorgung anbieten, welche sowohl zusätzliche Leistungen als auch Prämien bei der Teilnahme an bestimmten Tarifen umfasst. Hierzu gehört in erster Linie das Hausarztmodell, welches bei den Versicherten sehr beliebt ist. Bei der Teilnahme verpflichten sich diese sowie die Familienangehörigen, beim Auftreten einer Krankheit oder eines anderen Problems zuerst den Hausarzt aufsuchen. Dieser wird alle weiteren Schritte einleiten und gegebenenfalls eine Überweisung an einen Spezialisten ausstellen, die Einweisung in ein Krankenhaus erwirken oder eine spezielle Heilbehandlung anweisen. So liegen alle Behandlungsschritte in seiner Hand, was dabei hilft, überflüssige Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Der Patient darf seinen Hausarzt natürlich frei wählen und wird bei der Teilnahme an diesem Modell mit dem Erlass der Praxisgebühr belohnt.