Die FAMK-Freie Arzt- und Medizinkasse ist ein berufsständisches Krankenversicherungsunternehmen der privaten Versicherungswirtschaft, gegründet von Feuerwehrleuten der Stadt Frankfurt im Jahr 1911. Im Jahr 1946 wurde der Personenkreis der zu versichernden Berufe auf Polizeibeamte und nachfolgend auf andere Berufsgruppen ausgedehnt. Das Unternehmen ist aus entwicklungsgeschichtlichen Gründen vor allem im Bundesland Hessen sehr aktiv. Hier ist es der führende Krankenversicherer für Angehörige von Polizei, Feuerwehr, Bundesgrenzschutz, Strafvollzug, Justiz, Zoll, Steuerfahndung und weiteren Verwaltungen. Über die Hälfte der Landesbeamten von Polizei und Feuerwehr sind bei diesem Unternehmen krankenversichert. Die Produkte des Versicherers sind auf einen beihilfeberechtigten Kundenkreis zugeschnitten. Seit dem Jahr 1998 ist das Versicherungsportfolio bundesweit nutzbar. Zu den wichtigen Kooperations-Partnern gehören die Inter-Versicherungen sowie die BKM-Bausparkasse Mainz AG. Mit diesen Partnern an der Seite kann die FAMK neben Voll- und Zusatzversicherungen in der Krankenversicherung gleichfalls spezielle Dienstunfähigkeits- und Berufshaftpflichtversicherungen, Sachversicherungen sowie Renten-, Lebens- und Unfallversicherungen anbieten. Bausparprodukte komplettieren das umfangreiche Angebot. Beamtenanwärter können besonders günstige Einsteigertarife nutzen.
FAMK-Freie Arzt- und Medizinkasse: Umfassender Service ohne Vorleistungen
Die FAMK-Freie Arzt- und Medizinkasse versichert neben Beamten und Beamtenanwärtern auch deren Ehepartner und ihre Kinder, wenn sie zum beihilfeberechtigten Personenkreis der Familie zu zählen sind. Das heißt für diese Personen, dass sie weder pflichtversichert sind noch einen Anspruch auf eine beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse haben. Der Krankenversicherer erledigt alle Beihilfeangelegenheiten für ihre Mitglieder. Auf der Grundlage bestehender Verträge mit der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigung erfolgt eine kostensparende direkte Abrechnung. Mitglieder der FAMK müssen zu keinem Zeitpunkt in finanzielle Vorleistung treten, weder beim Besuch von Arzt oder Zahnarzt noch bei der Rezepteinlösung in der Apotheke. Es gibt keinerlei Wartezeiten bei einem Wechsel des Versicherers. Dabei ist es unerheblich, ob der Wechsel von einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt. Günstige Beiträge setzen sich im Alter fort, wobei eine teilweise Beitragsbefreiung möglich ist. Die FAMK bietet den Versicherten einen umfassenden Rundum-Schutz für Versorgung, Vorsorge und Finanzierung. Mittlerweile können auch gesetzlich Krankenversicherte ihre Vorsorge durch Zusatzversicherungen erweitern.