Ratgeber

Nutzen Sie die freiwillige Krankenversicherung?

Bis zu einer bestimmen Einkommensgrenze (2016: Jahresbruttogehalt 56.250 Euro) ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet, Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die oberhalb dieser Grenze liegen, können freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder zu einem privaten Anbieter wechseln. Dieselbe Wahlmöglichkeit haben auch Selbständige. Ein Wechsel sollte in jedem Fall gut überlegt sein, denn sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung bringt Vor- und Nachteil mit sich.

Nutzen Sie daher unseren unabhängigen Versicherungsvergleich und verschaffen Sie sich einen Beitragsüberblick!

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