Ratgeber

Bei Verschuldung zuerst außergerichtlichen Vergleich suchen

Zunächst sollten hochverschuldete Verbraucher immer versuchen, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Ein so genanntes Verbraucherinsolvenzverfahren sei erst der zweite Schritt, wenn diese Einigung gescheitert ist, so Barbara von Salessoff, Leiterin der Schuldnerberatung beim Diakonischen Werk Berlin. Auch das vereinfachte Verfahren sei für Schuldner «alles andere als angenehm», erläutert die Expertin.

Eine Reform der Privatinsolvenz hat das Bundeskabinett beschlossen. Nach der Reform entfällt das gerichtliche Verfahren. Stattdessen sollen Schuldner gegenüber dem Gerichtsvollzieher eidesstattlich versichern, dass sie weder über Vermögen noch über ausreichendes Einkommen verfügen, erklärte von Salesoff. Danach werde - wie bisher - die sechsjährige sogenannte Wohlverhaltensphase eröffnet, in der die Schuldner alle Einkünfte, die über dem Freibetrag von 985 Euro liegen, an einen vom Gericht bestellten Treuhänder abführen müssen. Dieser vergibt das Geld an die Gläubiger.

Häufig werde die Anstrengung dieses Verfahrens von den Betroffenen unterbewertet, sagte von Salessoff. «Der Schuldner ist gläsern.» Der Treuhänder erhalte gewissermaßen Einblick in alle Lebensbereiche. In Anbetracht dessen sei es oft einfacher, mit aller Kraft einen außergerichtlichen Vergleich anzustreben. Mit der finanziellen Unterstützung durch Eltern, Partner oder Geschwister gelinge das häufig. In jedem Fall sei aber eine Beratung bei einer seriösen Schuldnerberatungsstelle sinnvoll, möglichst bei einem Sozialverband. Hier werde versucht, auch die Ursachen der Verschuldung in den Griff zu bekommen - etwa wenn der Schuldner nicht mit Geld umgehen kann.Auch neu an dem Gesetzentwurf zur Verbraucherinsolvenz ist, dass sich die Schuldner schon während der Entschuldungsphase an den Gerichtskosten beteiligen müssen. «Erwartet werden 13 bis 15 Euro monatlich über sechs Jahre», erläuterte die Expertin. Für einen Sozialhilfeempfänger sei das ziemlich viel. Dafür sei er nach dem Ende der sechsjährigen Frist, wenn er die sogenannte Restschuldbefreiung erhalte, auch schuldenfrei. Bisher betragen die Gerichtskosten 2500 bis 3000 Euro, der Schuldner muss sie in der Regel nach der Restschuldbefreiung bezahlen.

Laut von Salessoff sind nach wie vor die Wartezeiten bei den Schuldnerberatungsstellen ein Problem. Nach einem ersten Beratungstermin müssten die Betroffenen etwa in Berlin ca. sechs Monate warten, bis sich die Schuldnerberater eingehend und ausführlich um ihren Fall kümmern könnten. «Allerdings sind sie in dieser Zeit über Sprechstunden bei uns einbezogen und können die Zeit nutzen, um beispielsweise ihre Unterlagen zusammenzusuchen.»

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