Man bezeichnet ein Wertpapier, welches den Anteil an einer Gesellschaft verbrieft, als Aktie. Diese Gesellschaften werden in Deutschland als gesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf (KGaA) bezeichnet. In wie viele Teile () das Grundkapital aufgeteilt wird, wird bei der Gründung einer gesellschaft beschlossen. Man bezeichnet die Ausgabe von als Emission. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung ist auch eine weitere Emission möglich. Man spricht von einem „Initial Public Offering“ (IPO), wenn die eines Unternehmens zum ersten Mal zum öffentlichen Verkauf (z. B. an der Börse) angeboten werden. Beim „Seasoned Public Offering“ sollten - im Rahmen einer Kapitalerhöhung - weitere Wertpapiere einer bereits börsennotierten Unternehmung angeboten werden.
Es ist möglich, den Anteil einer Aktie am Unternehmen als Nennwert anzugeben: z. B. „50 €“. Dementsprechend beträgt er dann 50 € am Grundkapital. Der Anteil am Grundkapital entspricht bei der nennwertlosen Aktie (Quotenaktie bzw. Stückaktie) dem Anteil an den . Demzufolge entspricht eine Aktie – bei 1.000 und 100.000 € Grundkapital - einem Anteil von 1/1.000 am Grundkapital und somit am Unternehmen. Der theoretische Nennwert wäre 100 €. In Deutschland muss der Mindestnennwert einem Anteil von 1 € am Grundkapital einer gesellschaft entsprechen.
Aufteilung und Dividenden
Die Aufteilung der Aktien, in solche mit kleinerem Nennwert, wird als „split“ bezeichnet. Die Aktionäre werden über die so genannte Dividende am Gewinn, den das Unternehmen erwirtschaftet hat, beteiligt. Die Besitzer erhalten pro Aktie eine geleistete Zahlung– die Dividende. Auf der Hauptversammlung des Unternehmens wird die Höhe der Dividende festgelegt. Die Aktie ist als Anlageprodukt aber nicht nur wegen der Dividende attraktiv. Die Kurssteigerungen der Aktie bieten die größten Renditechancen. Generell ist eine Vermögensanlage in aber mit dem Risiko des Totalverlustes des investierten Kapitals behaftet.
Aktien Versteuerung
In Deutschland wird eine Spekulationssteuer erhoben, wenn eine Aktie noch vor Ablauf eines Jahres wieder verkauft wird. Hierbei wird das so genannte Halbeinkünfte-Verfahren angewendet. Sämtliche mit dem An- und Verkauf einer Aktie verbundenen Kursgewinne sind für den privaten Anleger steuerfrei, wenn zwischen dem An- und Verkauf einer Aktie mehr als ein Jahr vergangen ist. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Stückaktien (Inhaberaktien), Namensaktien und vinkulierten Namensaktien. Bei den Namensaktien werden - im Unterschied zu den Stückaktien - die Besitzer der einzelnen in ein buch eingetragen. Dadurch kennt das Unternehmen seine Aktionäre und deren Anteile. Bei Luftverkehrsgesellschaften (z. B. der Lufthansa AG) ist die Verwendung von Namensaktien in Deutschland zwingend vorgeschrieben.
Aktienverkauf
Möchte ein Unternehmen unerwünschte Aktionäre – beispielsweise Konkurrenten oder Leute, die keine Familienmitglieder sind – vom Kauf ausschließen, wird meist die so genannte Vinkulierung von Namensaktien eingesetzt. Im Allgemeinen ist der (Ver-) Kauf dieser an bestimmte Bedingungen gebunden: Oftmals bedarf es der Zustimmung der Gesellschaft. Der öffentliche Handel mit diesen widerspricht dem Wunsch nach Kontrolle über die Aktionärsstruktur, der mit der Vinkulierung ausgesprochen wird. Aus diesem Grund hat sich die Vinkulierung für an der Börse notierte Gesellschaften in den letzten Jahren als problematisch erwiesen.
Messung der Wertentwicklung
Man vergleicht zur Messung der Wertentwicklung eines Unternehmens das entsprechende Unternehmen mit anderen Unternehmen der gleichen Branche. So genannte Indizes werden zu diesem Zweck gebildet. Die Wertentwicklung (Performance) einer Branche (z.B. Technologie-) bzw. eines Gesamtmarktes (z.B. Deutsche Großunternehmen) lässt sich auf diese Weise in einer einzigen Zahl darstellen. Der Deutsche Index „DAX“, welcher von der Frankfurter Wertpapierbörse berechnet wird, ist ein bekanntestes Beispiel dafür. Der Dow Jones Index, der bedeutende Unternehmen am US-markt darstellt, ist natürlich international von Bedeutung.