In Deutschland gilt Kassenwahlfreiheit. Das heißt, dass Bürger ihre Krankenkasse frei wählen können. Auch der Wechsel in eine andere Krankenkasse ist möglich. Vorausgesetzt wird dann allerdings, dass die Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse mindestens 18 Monate angedauert hat.
Bevor die Wahl auf eine bestimmte Krankenkasse fällt, sollten mehrere Krankenkassen auf den Prüfstand gestellt und miteinander verglichen werden. Dabei stellt sich dann die Frage, welche Vergleichsmaßstäbe angelegt werden sollen? Macht ein Krankenversicherung Preisvergleich Sinn im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung? Die Antwort lautet: Jein, mit Tendenz zu Nein! Denn durch die einheitlichen Beitragssätze in der GKV erübrigt sich der Krankenversicherung Preisvergleich weitgehend. Lässt man die Zusatzbeiträge außen vor, erschließt sich einem auch ohne Krankenversicherung Preisvergleich, dass Krankenkasse X für den Versicherten nicht mehr und nicht weniger kostet als Krankenkasse Y.
Krankenversicherung Preisvergleich ist zu relativieren
Einzig und allein wegen der Zusatzbeiträge, die bei einzelnen Krankenkassen fällig werden, macht es – allerdings nur in einem begrenzten Rahmen – Sinn, nicht ganz auf einen Krankenversicherung Preisvergleich zu verzichten. Denn während manche Krankenkassen gar keine oder nur minimale Zusatzbeiträge erheben, fällt er bei anderen vergleichsweise hoch aus. Aber da der Zusatzbeitrag – er liegt oft bei 8 oder 16 Euro – im Verhältnis zum regulären GKV-Beitrag relativ gering ist, spielt er als Vergleichskriterium nur eine untergeordnete Rolle. In dem Maße ist auch der Krankenversicherung Preisvergleich zu relativieren.
Leistungen als Unterscheidungsmerkmal in der GKV
Im Bereich der GKV muss also ein anderer Vergleichsmaßstab gefunden werden, da sich der Krankenversicherung Preisvergleich wie beschrieben als nur bedingt aussagekräftig erweist. Führt man sich die Entwicklungen der letzten Jahre vor Augen, ist der zweite Vergleichsmaßstab auch schnell gefunden. Denn gerade vor dem Hintergrund der einheitlichen Beitragssätze, die verhindern, dass eine Krankenkasse sich über den Preis von Mitbewerbern absetzen kann, versuchen die Krankenkassen mehr und mehr mit einem interessanten Leistungskatalog zu punkten. Verbraucher sehen sich allerdings nur im Bereich der Zusatzleistungen einem differenzierten Angebot gegenüber. Denn durch gesetzlich definierte Mindeststandards sind die Regelleistungen von Kasse zu Kasse gleich.
Im Bereich der Zusatzleistungen gibt es aber mitunter große Leistungsunterschiede. So gibt es beispielsweise Krankenkassen, die sich durch die Übernahme der Kosten von Reiseschutzimpfungen von der Konkurrenz abheben. Oder manche Krankenkassen stechen dadurch hervor, dass sie ihren Versicherten Jahr für Jahr die Hautkrebsvorsorge anbieten. Beispiele für Leistungsunterschiede gibt es genug. Und genau diese Leistungsunterschiede gilt es unter die Lupe zu nehmen, wenn Krankenkassen miteinander verglichen werden. Dabei sollte der Leistungsvergleich aus oben genannten Gründen einen höheren Stellenwert einnehmen als der Preisvergleich.