Die meisten Arbeitslosen haben nach der Kündigung der ehemaligen Arbeitsstelle nach wie vor ein Girokonto, im Idealfall eines der kostenlosen Girokonten. Auf dieses Konto wird auch das Arbeitslosengeld überwiesen. Wer als Arbeitsloser kein Konto hat, kann sich seine Leistungen zwar per Scheck auszahlen lassen, doch die Geldüberweisung auf ein Girokonto für Arbeitslose ist allgemein üblich. Bei Arbeitslosigkeit kann es hingegen notwendig werden, die Bank zu wechseln. Wer zum Beispiel ein kostenloses Girokonto mit einem bestimmten Mindestgeldeingang hat, muss bei Bezug eines geringeren Einkommens mit Gebühren rechnen. Für ein neues Konto wird eine neue Bank gesucht und kostenloses Konto ohne Mindestgeldeingang eröffnet. Für Arbeitslose gibt es kein spezielles Girokonto.
Für Arbeitslose wird von den Banken kein besonderes Girokonto angeboten. Dazu besteht in den meisten Fällen auch kein Grund. Probleme kann es für diejenigen geben, die einen Eintrag bei der Schufa haben, stark verschuldet sind und ein Girokonto eröffnen möchten oder denen das Konto aus diesen Gründen gekündigt wurde. Da die Banken nicht verpflichtet sind, ein Girokonto zu eröffnen, kann dem Kunden plötzlich das Konto gekündigt oder verweigert werden. Somit bleibt als Alternative noch die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis. Dieses Konto wird bei den meisten Banken ohne Probleme eröffnet, da das Einholen einer Schufa-Auskunft nicht erfolgt. Im Internet wird dennoch für ein besonderes Girokonto für Arbeitslose geworben, welches im Ausland eröffnet werden kann.