Ratgeber

Gegen Gefälligkeitsschäden absichern

Die Urlaubszeit ist häufig die Zeit, in der Ihre Nachbarschaftshilfe gefragt ist. Egal, ob Briefkasten leeren, Blumen gießen oder Fische im Aquarium füttern: für nette Nachbarn erledigen Sie diese Kleinigkeiten gern. Doch Vorsicht! Verschütten Sie z.B. versehentlich Gießwasser auf den Designerteppich Ihrer Nachbarn, stehen Sie für den Schaden selbst gerade. Denn nicht alle Privathaftpflicht-Versicherungen schließen Gefälligkeitsschäden ein.

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie finanziell abgesichert, wenn Sie einer dritten Person Schaden zufügen. Doch was viele nicht wissen: Einige Haftpflicht-Policen enthalten die Klausel „Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten“. Das bedeutet, dass Ihre gut gemeinte Nachbarschaftshilfe Sie teuer zu stehen kommen kann.

Sicherlich haben Sie einem Freund schon einmal beim Umzug geholfen. Wenn Ihnen dabei ein Malheur passiert und Ihnen beispielsweise der Fernseher beim Hochtragen aus den Händen rutscht, auf die Stufen fällt und kaputt geht, handelt es sich um einen Gefälligkeitsschaden. Obwohl Sie für diesen kleinen Freundschaftsdienst kein Geld gesehen haben (deshalb Gefälligkeit), müssen Sie für den kaputten Fernseher aufkommen, wenn in Ihrer Police Gefälligkeitsschäden nicht eingeschlossen sind.

Deshalb: Prüfen Sie Ihre Privathaftpflicht-Police genau. Es gibt einige Versicherer, die Sie auch bei Gefälligkeitsschäden finanziell absichern.

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