Wer ein Grundstück besitzt und darauf ein Haus baut, braucht nicht nur die richtige Finanzierung, sondern auch die nötige Sicherheit. Denn er muss für Schäden aufkommen, die mit dem Bau verbunden sind. Damit der Traum vom Eigenheim nicht zum Alptraum wird, ist die Bauherrenhaftpflicht ein absolutes Muss.
Baustellen sind Gefahrenquellen
Wer ein eigenes Haus bauen will, muss für Schäden gerade stehen, die damit verbunden sind. Mit den richtigen Versicherungen kann sich aber der angehende Hausbesitzer für den Fall der Fälle absichern. Diese Versicherungen sind unabdingbar: Die Bauherrenhaftpflichtversicherung, deckt das Haftungsrisiko als Eigentümer für Personen- und Sachschäden, die Bauwesenversicherung, schützt vor unvorhersehbar eintretenden Schäden am Bauwerk während der Bauzeit, die Rohbaufeuerversicherung, sie kommt bis zum Bezug für Feuerschäden am Rohbau des Hauses auf sowie die Bauleistungs-Versicherung. Für die Bauhelferversicherung sind die Berufsgenossenschaften Ihr Ansprechpartner.
Auf Baustellen ist ein Unglück schnell geschehen. Ob herabfallende Bauteile, ungesicherte Schächte oder nicht einwandfrei gelagertes Material – die Liste der möglichen Gefahren für Kinder, Besucher und Nachbarn ist lang. Ebenso können durch unzureichende Absperrungen, Beschädigung angrenzender Straßen oder eine schlechte Beleuchtung und Beschilderung Sach- und Personenschäden entstehen.
Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung kann dem Bauherrn helfen, damit aus einem Unglück kein finanzielles Desaster wird. Sie zahlt, sollten Dritte auf seiner Baustelle oder dem Baugrundstück zu Schaden kommen.
Auf ausreichende Deckungssumme achten
Darüberhinaus zahlt sie, wenn berechtigte Forderungen an den Bauherren gestellt werden. Außerdem wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab und trägt eventuelle Anwalts-, Sachverständigen- und Prozesskosten.
Bei der Bauherren-Haftpflichtversicherung ist eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden ratsam. Im Übrigen erhöhen Eigenleistungen des Bauherrn das Haftpflicht-Risiko und damit meist den Beitrag.
Privathaftpflicht reicht häufig nicht
Die private Haftpflichtversicherung kommt größtenteils nur für Schäden auf, die im Zusammenhang mit kleinen Bauvorhaben entstehen. Wie hoch die Bausumme dabei sein darf, steht in den jeweiligen Bedingungen des Privathaftpflicht-Vertrages. Mitversichert sind meist Bauvorhaben bis 25.000, vielfach auch 50.000 Euro Bausumme.
Bauvorhaben mit höheren Bausummen als der Privathaftpflicht-Versicherungsvertrag beinhaltet, sind durch diesen nicht abgedeckt.
Teilkasko für den Hausbau
Aber auch am Bau selbst kann beispielsweise durch Unwetter einiges in die Brüche gehen. Unter Umständen kostet das so viel Geld, dass der komplette Finanzierungsplan durcheinander gerät und das gesamte Bauvorhaben gefährdet ist. Gegen solche Risiken schützt eine Bauleistungs-Versicherung.
Abgesichert sind nicht vorhersehbare beziehungsweise nicht abwendbare Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen, die für den Neubau oder Um- oder Ausbau nötig sind. Versicherte Risiken sind etwa Wolkenbrüche, Erdrutsche, Vandalismus sowie Fahrlässigkeit und Ungeschicklichkeit von Bauleuten.
Diebstahl extra absichern
Allerdings wird „Vollkasko-Schutz“ nicht geboten. So zahlt der Versicherer nicht, wenn auf der Baustelle gelagerte Teile gestohlen werden – dieses Risiko kann allerdings extra eingeschlossen werden. Nicht im Versicherungsschutz enthalten sind überdies Schäden, die durch normale Witterung wie Frost im Winter verursacht werden.
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion können gegen Zuschlag eingeschlossen werden. Jedoch ist dieser Schutz günstiger über die normalerweise in der Gebäudeversicherung kostenlos mitversicherte Rohbaufeuerversicherung erhältlich.
Absicherung gegen Insolvenz der Baufirma
Vor Baustart sollte der Häuslebauer sicherstellen, dass zumindest das Generalbauunternehmen eine Vertragserfüllungsbürgschaft vorweisen kann. Bei Insolvenz des Unternehmers sorgt der Bürge dafür, dass das Haus des Bauherrn in jedem Fall zu Ende gebaut wird. Wichtig aber ist das eine Vertragserfüllungsbürgschaft nicht nur sicher stellt, dass bei Insolvenz des Bauunternehmers weitergebaut wird, sondern das Sie dabei beispielsweise auch Arbeiten von einer anderen Firma ausführen lassen können, wenn Handwerker Termine nicht einhalten und es dadurch zu erheblichen Zeitverzögerungen kommt.