Die folgenden Punkte sollten Sie beachten, wenn Sie eine Hausratversicherung haben:
Längere Abwesenheit von der Wohnung:
Sie sollten Ihrem Versicherer mitteilen, wenn Sie einen längeren Urlaub planen oder aus beruflichen Gründen länger (meist mehr als 60 Tage) nicht an Ihrem Wohnort sind. Die Versicherung kann die Zahlung verweigern, wenn Sie es versäumt haben ihre Abwesenheit mitzuteilen und in dieser Zeit ein Schaden entstanden ist.
Erhöhung der Gefahr:
Sie sollten der Versicherung alle Umstände schriftlich mitteilen, die zu einer Risikoerhöhung für den Versicherer führen. Bereits ein einfaches Baugerüst kann eine Erhöhung der Gefahr darstellen, wenn Ihr Wohnhaus renoviert wird, weil es, es Einbrechern leichter macht einzusteigen.
Ebenso gelten eine Bar bzw. eine Disco oder andere feuergefährliche Betriebe im Haus als Gefahrerhöhung.
Aufbewahrung von Rechnungen:
Sie sollten Rechnungen von besonders teuren und wertvollen Anschaffungen aufbewahren. Auch Fotos von diesen Dingen wären ein Vorteil. Sollte es zu einem Schaden kommen, können Sie so problemlos nachweisen, dass Sie diese Dinge auch wirklich besessen haben.
Wenn Sie Fahrräder mitversichert haben, sollten Sie sich die Marke, die Rahmennummer sowie den Hersteller notieren. Hierfür erhalten Sie entweder vom Fahrradhändler oder der Polizei einen Fahrradpass.
Geld.de Tipp:
Bewahren Sie solche Belege (von wirklich teuren Dingen) am Besten z. B. in einem Bankschließfach auf und nicht in Ihrer Wohnung. Denn bei einem Brand könnten sie ja schließlich mit zerstört werden.
Unterversicherung:
Das Problem der Unterversicherung lässt sich anschaulich an folgendem Beispiel erklären: Der Gesamtwert Ihres Hauses beträgt 40.000 €, Sie haben Ihren Hausrat aber nur mit 20.000 € versichert. Brennt beispielsweise die Küche ab und der Schaden beträgt 15.000 €, würden Sie vom Versicherer nur 7.500 € erhalten. Denn Sie haben ja nur die Hälfte Ihres Hausrates (20.000 € von 40.000 €) versichert. Die andere Hälfte müssen Sie selbst tragen.
Geld.de Tipp:
Wenn Sie eine Versicherungssumme von mindestens 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbaren, verzichten die meisten Versicherungsgesellschaften auf Abzüge wegen einer Unterversicherung.