Eine Handyversicherung ist sinnvoll um Ihr Handy zu schützen, falls es durch einen Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schäden zum Verlust bzw. Wertverlust Ihres Mobiltelefons kommt. Gerade bei teuren Neugeräten lohnt sich ein Versicherungsschutz. Für das aktuelle Samsung Galaxy oder Apple iPhone können immerhin bis zu 800 Euro fällig werden. Fällt das Smartphone unglücklich herunter, ist das Geld nicht nur weg, im Gegenteil, der Kauf eines neuen Handys ist wieder mit Ausgaben verbunden. Schützen Sie sich am besten noch heute mit einer Versicherung für Ihr Handy.
Die Handyversicherung gilt regulär weltweit, ganz gleich ob Sie auf Geschäftsreise in den USA sind oder im Urlaub in Italien. Die Versicherung kann dabei als eine Art Schutzbrief verstanden werden. Kommt es zu einem versicherungsfähigen Schadensfall, werden die Kosten maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, also den Neupreis, übernommen.
Warum brauche ich eine Handyversicherung?
Die Police übernimmt regulär die Kosten für Schäden, die nicht auf Vorsatz (absichtliche Zerstörung) und altersbedingten Verschleiß zurückzuführen sind. Ist Ihnen Ihr Handy lieb und teuer? Dann denken Sie bitte auch an den Versicherungsschutz. Die Gefahr eines Schadens oder eines Diebstahles wird leider oft unterschätzt. Zu den mit Abstand häufigsten Schäden gehören laut einer Umfrage des Portals statista (Umfrage zu Arten von Schäden an Smartphones in Deutschland 2016) ein gebrochenes Display sowie der Akku-Ausfall. Ersteres ist definitiv versicherungsfähig.
Welche Leistungen bietet die Handyversicherung?
Die Handypolice leistet bei Schäden, die plötzlich, unabsichtlich und unvorhersehbar entstehen und Ihr Telefon in seiner Funktion so einschränken, dass eine weitere Nutzung nicht möglich bzw. unzumutbar ist. Dazu gehören:
- Display- und Gehäuseschäden (auch Bruchschäden genannt)
- Kurzschluss
- Feuerschäden
- Flüssigkeitsschäden
- Verlust, Diebstahl und Einbruchdiebstahlschäden (optional)
Wird Ihr Smartphone beispielsweise durch einen Blitz getroffen, ist dies ein unvorhersehbarer Schaden. Rutschen Sie aus oder stolpern Sie über eine Treppenstufe und lassen in Folge dessen Ihr Smartphone fallen, ist dies ein unabsichtlicher Schaden. In beiden Fällen sollte die Versicherung für den Schaden aufkommen, es sei ein beteiligter Dritter ist für den Schadenverlauf verantwortlich.
Privathaftpflicht bei Schäden durch Dritte
Sollte eine dritte Person nachweislich für die Beschädigung Ihres Smartphones verantwortlich sein, so steht diese Person in der Haftpflicht. Die Kostenübernahme zur Reparatur bzw. für den Kauf eines Neugerätes übernimmt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers. Die Handyversicherung zahlt in diesem Fall nicht. Gleiches gilt bei Raub und Diebstahl, sofern der Täter ermittelt werden kann. Ist dies nicht möglich, sind Sie als Handybesitzer über den optionalen Zusatzbaustein für Verlust, Raub und Diebstahl versichert. Voraussetzung ist, dass Sie diesen Zusatzbaustein auch vertraglich vereinbart und festgehalten haben.
Wie funktioniert der Handyversicherung Vergleich?
Aktuell können Sie auf GELD.de Handys & Smartphones nur über die Privathaftpflicht absichern, das heißt Sie versichern nicht Ihr eigenes Handy, sondern lediglich die Haftpflicht bei unabsichtlicher Beschädigung fremden Eigentums bzw. Smartphones, die nicht Ihnen selbst gehören. Der Vergleich funktioniert dabei ganz einfach. Geben Sie Ihren Familienstatus (Single, Paar, Lebensgemeinschaft, mit Kinder oder ohne) an, Ihr Geburtsdatum, die Versicherungssumme sowie die mögliche Vorversicherung und Schäden in den letzten 5 Jahren. Mit einem Klick auf „Jetzt vergleichen“ erhalten Sie auch schon die günstigsten Angebote im Handyversicherung Vergleich.
Wartezeiten, Selbstbeteiligung und Vertragslaufzeit
Eine Wartezeit besteht in der Regel nur, wenn Sie den Versicherungsschutz erst nach dem Kauf Ihres Smartphones beantragen. Die Wartezeit kann vier Wochen betragen und beginnt erst mit Abschluss des Versicherungsvertrages. Sollten Sie direkt beim Handykauf eine Versicherung abschließen, besteht keine Wartezeit. Da die Versicherungssummen entsprechend dem Wert des Handys selten über 800 Euro liegen, sind die monatlich zu zahlenden Beiträge zur Versicherungspolice ohnehin relativ klein und oft im einstelligen Bereich. Aus diesem Grund verzichten die meisten Anbieter auf eine Selbstbeteiligung. Allerdings wird häufig eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr festgelegt, wobei es auch Versicherer gibt, bei den Sie den geschlossenen Vertrag sofort kündigen können.
Schadensmeldung bei der Handyversicherung
Sollte Ihr versichertes Gerät einen Schaden erleiden, so ist dieser unverzüglich der Versicherung zu melden. Gleiches gilt im Rahmen der Privathaftpflicht. Sollten Sie Ihr altes Telefon zwischenzeitlich verkaufen und sich ein neues Gerät zulegen, so denken Sie bitte daran dies ebenfalls mit der Versicherungsgesellschaft abzustimmen. Generell ist nur das Telefon versichert, was Sie beim Versicherer angegeben haben. Ggf. können Sie auch den Versicherungsschutz beim Verkauf übertragen. Bekannte Anbieter sind die Axa, Vodafone, o2, die Allianz und die Telekom.