Außenversicherung

Die Außenversicherung bezeichnet den Schutz von Hausrat, der sich nicht innerhalb des Haushaltes befindet. Hierbei handelt es sich um Gegenstände, die beispielsweise auf Reisen mitgeführt werden. Diese sind grundsätzlich ebenfalls durch die Hausratversicherung abgedeckt. Dieser Schutz gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für die Personen, die mit ihm in einem Haushalt leben. Allerdings bestehen bei Verlust oder Beschädigung einige Einschränkungen:

  • Auf Reisen im Ausland gilt die Außenversicherung nur für einen beschränkten Zeitraum. Im Regelfall sind hier Aufenthalte bis zu drei Monaten abgedeckt.
  • Schäden, die durch den Einfluss von Naturgewalten entstehen, sind nicht vollständig von der Außenversicherung abgedeckt. Diese werden nur anerkannt, wenn sich die beschädigten Gegenstände innerhalb eines Gebäudes befinden. Damit kann Hausrat im Wohnwagen oder Zelt hier nicht abgesichert werden.
  • Auch bei einfachem Diebstahl greift die Außenversicherung nicht. Wird der Gegenstand aber aus der Ferienwohnung oder einem Hotelzimmer entwendet, besteht in den meisten Fällen ein Leistungsanspruch.

In jedem Fall mitversichert sind Gegenstände des Hausrats, die von den eigenen Kindern außerhalb des Haushalts verwendet werden. Dies gilt beispielsweise, wenn die Kinder sich im Wehrdienst oder einem freiwilligen sozialen Jahr befinden und noch keinen eigenen Hausstand gegründet haben.

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