Der Einbruch oder Einbruchdiebstahl ist der klassische Schadensfall bei einer Hausratversicherung. Hierbei verschaffen sich Dritte unbefugt und mit Gewalt Zutritt zum Hausstand. Grundsätzlich sind Schäden, die durch einen Einbruch verursacht werden, in jeder Hausratversicherung abgedeckt. Hierzu zählen die entwendeten Gegenstände ebenso wie Schäden, die durch den Akt des Einbruchs selbst verursacht wurden. Dies ist deswegen von besonderer Wichtigkeit, weil der verursachte Schaden an Fenstern und Türen oftmals den Wert der gestohlenen Sachen deutlich übersteigt.
Auch bei Schäden, die durch einen Einbruch verursacht werden, liegt die Beweislast beim Versicherten. Deswegen ist es dringend anzuraten, im Falle eines Einbruchs die Polizei zu verständigen, um den Einbruch aktenkundig zu machen. Für alle Gegenstände, die beschädigt oder gestohlen werden, benötigt der Versicherte einen Kaufnachweis. Aus diesem Grund sollten die Kaufbelege für Haushaltsgegenstände getrennt an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Auch bei einem Einbruch gilt, dass die Hausratsversicherung in der Regel nicht den Neuwert, sondern nur den Wiederbeschaffungswert ersetzt. Dieser kann bei zahlreichen Gegenständen des täglichen Gebrauchs deutlich vom Anschaffungswert abweichen. Wird beispielsweise ein zwei Jahre altes Smartphone gestohlen, leistet die Hausratversicherung nicht die Summe für die Anschaffung des Nachfolgemodells sondern nur für die Wiederbeschaffung des tatsächlich gestohlenen Modells zum tagesaktuellen Anschaffungswert.