Explosion

Bei einer Explosion kann es auch in der weiteren Umgebung zu ganz erheblichen Schäden kommen. Denn die zugehörige Druckwelle ist für sich bereits in der Lage, nicht nur Fenster einzudrücken, sondern auch das dahinter befindliche Mobiliar schwer zu beschädigen. Werden durch die Explosion scharfkantige oder schwere Gegenstände herumgeschleudert, ist der Schaden in der Regel immens. Bei den meisten Hausratsversicherungen gehören Explosionsschäden zu den versicherten Schadensarten. Allerdings gibt es hier einige wichtige Ausnahmen, die unbedingt beachtet werden sollten:

Explosionen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Versicherten herbeigeführt wurden, sind in der Regel nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes. Dies gilt auch für Explosionen, die als direkte Folge einer Kriegshandlung entstehen.

Sowohl technisch als auch aus Sicht der Hausratsversicherung wird zwischen einer Explosion und einer Implosion unterschieden. Eine Implosion geschieht immer dann, wenn ein abgeschlossener Körper mit Unterdruck kollabiert. Zwar werden hier alle Teile zunächst ins Innere gezogen, danach aber weitergeschleudert. Deswegen ist die Zerstörungskraft einer Implosion nicht geringer als bei einer Explosion. Auch wenn der heutzutage nur noch wenig verbreitete Röhrenmonitor als klassisches Beispiel für die Implosion gilt, droht diese Gefahr auch bei Ventilen in Versorgungsleitungen. Im Gegensatz zu Explosionen sind Implosionen durch die meisten Hausratsversicherungen nicht abgesichert. Hier ist ein Zusatz zur Versicherung ratsam.

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