Zwar können auch Fahrräder über eine Hausratversicherung geschützt werden, dieser Schutz unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen. Denn das Fahrrad wird nur dann gegen Diebstahl versichert, wenn es sich tatsächlich im versicherten Haushalt befindet. Ist der Versicherungsnehmer mit dem Fahrrad andernorts unterwegs, besteht kein Schutz über die Hausratversicherung. Für den Diebstahlschutz unterwegs sollte deswegen eine zusätzliche Fahrradversicherung abgeschlossen werden, die in diesem Fall greift.
Auch beim versicherten Wert eines Fahrrads unterliegt die Hausratversicherung verschiedenen Klauseln. Üblich ist es beispielsweise, dass ein Fahrrad unabhängig vom Neuwert nur mit einem bestimmten Prozentsatz der gesamten Versicherungssumme geschützt werden kann. Beträgt die Versicherungssumme der Hausratversicherung 50.000 Euro und der maximale Schutz vor Fahrraddiebstahl zwei Prozent der Versicherungssumme, werden maximal 1.000 Euro bei Diebstahl erstattet.
Grundsätzlich dient bei einem Fahrrad nicht der Zeitwert, sondern der Neuwert als Berechnungsgrundlage für den Erstattungsbetrag. Allerdings gilt auch hier die Einschränkung auf den maximal zu erstattenden Höchstsatz der Hausratversicherung. Falls der Abschluss einer gesonderten Diebstahlversicherung nicht gewünscht ist, kann diese bei vielen Versicherungen auch als direkter Zusatz zur Hausratversicherung erworben werden. Der Vorteil besteht hierbei in der Tatsache, dass der gesamte Versicherungsschutz über einen Vertrag und einen Anbieter geregelt ist. Weitere Informationen zum Schutz gegen Fahrraddiebstahl hier im Ratgeber.