Obliegenheiten

Als Obliegenheiten werden Pflichten bezeichnet, denen der Versicherungsnehmer im Rahmen der Hausratversicherung nachkommen muss. Werden diese Obliegenheiten nicht erfüllt, kann hierdurch ein Verlust des Versicherungsschutzes verursacht werden. Da Obliegenheiten juristisch nicht immer als grobe Pflichtverletzungen gewertet werden, verfällt der Versicherungsschutz dadurch auch nicht in jedem Fall vollständig. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung durch nicht eingehaltene Obliegenheiten Vertragsgemäß von der Regulierung eines Schadens befreit ist. Zu den wichtigsten Obliegenheiten für Versicherungsnehmer gehören:

  • Wahrheitsgemäße Angaben beim Vergleich der Hausratversicherung. Denn nur durch eine wahrheitsgemäß dargestellte Sachlage ist es der Versicherung möglich, das für sie bestehende Risiko exakt zu kalkulieren und damit zu entscheiden, ob sie einen Vertrag zu bestimmten Konditionen anbieten kann.
  • Einhaltung von Meldefristen. Für Schadensfälle im Rahmen der Hausratversicherung bestehen vertraglich festgelegte Meldefristen. Diese sind für Versicherungen von besonderer Bedeutung, da es ihnen so ermöglicht wird, zur Begutachtung von Schäden schnellstmöglich einen Gutachter zu beauftragen.

Allerdings liegen nicht alle Obliegenheiten eines Versicherungsvertrags ausschließlich beim Versicherungsnehmer. Auch die Versicherung selbst geht Verpflichtungen ein. Hierzu zählt beispielsweise die Begleichung von Schäden im Rahmen der vereinbarten Schadenssumme. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer die Haftungsanforderungen erfüllt. Ebenfalls ist die Versicherung verpflichtet, dem Versicherungsnehmer Änderungen bei der Höhe der Versicherungsprämie mitzuteilen.

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