Als Überschwemmung wird die vollständige oder teilweise Überflutung einer ansonsten trockenen Fläche mit Wasser bezeichnet. Die Ursachen für eine Überschwemmung können sehr unterschiedlich sein. Eine Hausratversicherung bietet zwar grundsätzlichen Schutz gegen Überschwemmungen, allerdings trifft dies nicht für alle Überschwemmungs-Ursachen zu.Ist die Überschwemmung durch einen Elementarschaden entstanden, wird diese zumeist nicht von der Hausratversicherung abgedeckt. Die Versicherung gegen Schäden durch Naturgewalten ist zwar oftmals möglich, allerdings zu meist erheblich ungünstigeren Konditionen für den Versicherungsnehmer. Ausgenommen sind hier Schäden, die auf Sturm oder Hagel zurückgehen. Diese sind Bestandteil der meisten Hausratversicherungen. Ist eine defekte Zu- oder Abwasserleitung zum Gebäude die Ursache für die Überschwemmung, fällt dieser Schaden in den Bereich der Leitungswasserversicherung.
Wird eine Überschwemmung durch einen technischen Defekt im Haushalt verursacht, haftet in der Regel die Hausratversicherung. Dies gilt für Überschwemmungen, die durch ein defektes Leitungssystem verursacht werden. Viele Hausratversicherungen bieten auch einen Schutz gegen auslaufende Aquarien bis zu einer bestimmten Größe und gegen Schäden, die durch Wasserbetten entstehen können. Wird eine Überschwemmung vom Versicherungsnehmer fahrlässig oder gar willentlich herbeigeführt, haftet die Hausratversicherung nicht. Dies gilt auch für nicht fachmännisch verbaute Leitungsanlagen im Gebäude.