Umzugsschäden

Umzugsschäden stellen einen Sonderfall in der Hausratversicherung dar. Dies ist vor allem darin begründet, dass hier nicht nur das Risiko für die Versicherung deutlich ansteigt, sondern dass sich durch die besondere Situation ganz unterschiedliche Gefahrenquellen ergeben. Deswegen ist der Schutz vor Umzugsschäden mit der Versicherung im Detail abzuklären, um eine möglichst vollständige Sicherung gegen Risiken zu erreichen.

  • Gefälligkeitsschäden: Helfen Freunde oder Bekannte unentgeltlich bei einem Umzug und verursachen einen Schaden, so wird dieser als Gefälligkeitsschaden gewertet, Diese Schadensart wird von der Hausratversicherung nicht abgedeckt. Allerdings ist es möglich, sich im Rahmen einer Haftpflichtversicherung gegen Gefälligkeitsschäden abzusichern.
  • Werden die Schäden durch den Versicherungsnehmer oder eine mit ihm im Haushalt lebende Person verursacht, haftet die Hausratversicherung.
  • Eine weitere Möglichkeit, den Hausrat während eines Umzugs abzusichern, ist die Außenversicherung. Diese greift nicht nur bei Schäden, die bei einer Auslandsreise entstehen, sondern auch bei Umzügen im Inland. Die exakten Bedingungen der Schadensregulierung sollten hier mit der Versicherung vorab geklärt werden. In der Regel besteht der Schutz beim Umzug vor allem vor einfachem Diebstahl, wenn Hausrat aus dem Transportfahrzeug gestohlen wird.
  • Der Versicherungsschutz besteht zumeist bis zwei Monate nach dem Umzug in eine neue Wohnung. Innerhalb dieser Frist sollte der Versicherung der neue Wohnort gemeldet werden.
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