Wird bei der Hausratversicherung die Wertermittlung durchgeführt, ist jeweils der Wiederbeschaffungswert des gesamten Hausrats anzusetzen. Das bedeutet: der Wert bei Neuanschaffung. Die Versicherung wird so angesetzt, dass ein Totalschaden, etwa durch Brand oder Wasser, vollständig ersetzt werden könnte. Es gibt Faustformeln, die von Werten pro Quadratmeter ausgehen, zum Beispiel 650,- EUR/m². Noch günstiger ist es für den Versicherungsnehmer, wenn er bei der Wertermittlung tatsächlich von den Werten ausgeht, die angeschafft wurden und im Schadensfall ersetzt werden sollen. Es können sehr hochwertige Bestandteile der Einrichtung hinzugekommen sein, etwa Elektronik, Kunstgegenstände oder Porzellan, die den Wert des Hausrates erheblich gesteigert haben.
Welche Dinge werden bei der Wertermittlung berücksichtigt?
Neben sämtlichem Mobiliar sind alle Geräte versichert, also Küchengeräte und Waschmaschinen ebenso wie die gesamte Elektronik. Dazu gehören Fernseh-und Rundfunkgeräte, CD- und Plattenspieler, Video- und Kassettenrecorder, Foto- und Filmkameras sowie PCs. Auch berufliche und gewerbliche Arbeitsgeräte, die sich im Haus befanden, sind mitversichert. Ebenso fallen unter die Hausratversicherung Musikinstrumente, Sammlungen und Werkzeuge sowie sämtliche Vorräte, auch Brennstoffvorräte, wobei fremdes Eigentum ausgeschlossen wird. Bargeld sowie Wertsachen, wie Schmuck, Wertpapiere und Sparbücher, hochwertige Kleidung, wie zum Beispiel Pelze oder Sachen aus Gold, sind versichert und müssen entsprechend bei der Wertermittlung berücksichtigt werden. Auch Antiquitäten (außer Möbel) fallen unter die Hausratversicherung. Wird bei der Hausratversicherung eine Wertermittlung gemacht, empfiehlt es sich, eine genaue Liste anzulegen und bei Neuanschaffungen entsprechend zu aktualisieren.