Ratgeber

Hundehaftpflicht und Hundegesetz in Rheinland-Pfalz

Die gesetzlichen Pflichten für Hundehalter im Bundesland Rheinland-Pfalz werden durch das rheinland-pfälzische Landeshundegesetz (LHundG RLP) geregelt. Es wurde im Dezember 2004 auf den Weg gebracht. Generell gibt es für Hundebesitzer keine einschneidenden Verpflichtungen. Ein landesweiter Zwang für die Benutzung einer Leine oder eines Maulkorbs ist nicht vorgesehen. Abweichungen von dieser Regel gibt es für als gefährlich eingestufte Hunderassen, was auch die Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung einschließt.

Hundeversicherungspflicht in Rheinland-Pfalz

Eine Versicherungspflicht zur Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz besteht laut LHundG RLP nur für gefährliche Hunde. Dennoch wird empfohlen, für jedes Tier eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Für die Hundehaftpflicht für gefährliche Hunde (Kampfhunde) gelten folgende Mindestwerte bei der Deckungssumme:

  • Personenschäden: mind. 500.000 Euro
  • Sachschäden: mind. 250.000 Euro

Leinenpflicht, Maulkorbzwang und weitere Vorgaben

Die Hundegesetzgebung in Rheinland-Pfalz ist im bundesweiten Vergleich relativ locker. Es gibt keinen grundsätzlichen Leinen- und Maulkorbzwang und die Liste der Rassen, die als gefährlich eingestuft werden, ist verhältnismäßig kurz. Natürlich besteht in bestimmten, vor allem auch öffentlich stark frequentierten Bereichen für die Betreiber oder Verantworten die Möglichkeit von speziellen Regelungen, etwa im Hinblick auf Leinenpflicht. Die einzige landesweit einheitliche Verpflichtung, die in Rheinland-Pfalz für alle Hundehalter gilt, ist die der Zahlung von Hundesteuer.

Gefährliche Hunde / Kampfhunde

Die Einstufung von Vierbeinern als gefährliche Hunde erfolgt im Rahmen der Kampfhundeverordnung auf Basis des Landeshundegesetzes. Neben den Kampfhunde-Rassen gelten auch Hunde als gefährlich, die sich bereits einmal als aggressiv beziehungsweise bissig erwiesen haben oder unangeleint den Kommandos von Herrchen oder Frauchen nicht folgen und beispielsweise auf Wildtiere losgehen. Folgende Hunderassen fallen unter die Kampfhundeverordnung (Rasseliste):

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Pitbull Terrier
  • Kreuzungen (Mischlinge) dieser Rassen oder au seiner dieser Rassen mit einem Nicht-Listenhund

 

Vorschriften für Halter gefährlicher Hunde

Neben dem Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist auch die Erlaubnis für das Halten eines dieser Hunde erforderlich. Diese wird erst dann erteilt, wenn der künftige Halter einen sogenannten Sachkundenachweis für das Halten des Hundes erbringen kann. Zudem muss der Hundehalter persönlich geeignet und volljährig sein. Neben der erforderlichen geistigen Reife schreibt das Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz in seiner Kampfhundeverordnung auch vor, dass der Besitzer grundsätzlich die körperlichen Voraussetzungen für das Führen und Halten eines solchen Hundes mitbringen muss.

Das gleichzeitige Führen mehrerer gefährlicher Hunden ist grundsätzlich nicht erlaubt. Zucht und Handel dieser Hunderassen sind durch das Landeshundegesetz verboten. Darüber hinaus kann die entsprechende Behörde vom Halter auch das Unfruchtbarmachen dieser Hunde verlangen. Zur Pflicht des Tragens eines Mikrochips ("Chippen") brauchen gefährliche Hunde in Rheinland-Pfalz auch einen Maulkorb. Ausnahmen von der Maulkorbpflicht können von der zuständigen Behörde dann erlassen werden, wenn das Wesen des einzelnen Hundes keinerlei Anlass für eine Gefährlichkeit gibt (Wesenstest).

Tipp

Ausnahmen gibt es für Personen, die sich mit einem Kampfhund für einen Zeitraum unter zwei Monaten im Bundesland Rheinland-Pfalz aufhalten und dort keine eigene Wohnung beziehen.

Konsequenzen bei Verstoß gegen die Vorschriften

Die Vorschriften für Hundehalter in Rheinland-Pfalz sind nicht allzu streng. Dennoch ist bei Nichteinhaltung mit scharfen Konsequenzen zu rechnen. Zum einen erhalten Hundehalter bei Schadensfällen eine Mitschuld, wenn es zum Beispiel bei Ausführen eines Kampfhundes ohne Maulkorb zu einem Schadensfall kommt. Zum anderen kann auch der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen.

Auch wenn die Hundehaftpflicht in Rheinland-Pfalz nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben ist, empfiehlt sie sich grundsätzlich für alle Vierbeiner. Auf GELD.de finden sich zahlreiche Angebote zur Hundehaftpflicht im Vergleich. Durch den praktischen und unabhängigen Vergleichsrechner findet jeder den für ihn am besten geeigneten Tarif zur Hundehaftpflichtversicherung.

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