Eigenschäden

Eigene Schäden des Hundehalters zahlt die Hundehaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht. Die Hundehaftpflicht hat mit allen Haftpflichtversicherungen gemein, dass nur Schäden übernommen werden, die der Versicherte bzw. dessen Hund an einer anderen Person oder deren Eigentum verübt. Daher sind Eigenschäden durch die Hundehaftpflicht nicht versichert.

Hundebiss

Dies bedeutet, dass ein Hundebesitzer, der von seinem Tier gebissen wurde, keinen Schaden bei seiner Versicherung geltend machen kann. Anders sieht es aus, wenn beispielsweise der Nachbar gebissen wurde. Ansprüche, die sich aus der Behandlung ergeben, sowie ein Schmerzensgeld werden von der Hundehaftpflichtversicherung übernommen. Mitunter bieten Versicherer Tariferweiterungen an, die auch Eigenschäden einschließen. Diese können jedoch in Art und Umfang begrenzt sein. Die Übernahme von Eigenschäden führt zudem zur Erhöhung der Versicherungsprämie und sollte vor Abschluss sehr gut überlegt werden.

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