Fremdhüter­risiko

Das Fremdhüterrisiko bedeutet das Schadenrisiko bei der Betreuung oder beim Gassigehen mit dem Hund für Personen, die nicht der Hundebesitzer sind. Das Risiko beim Hüten fremder Hunde ist in vielen Tarifen der Hundehaftpflichtversicherung enthalten. Alternativ kann sie als Zusatz versichert werden. Die Prämie erhöht sich in diesem Fall geringfügig. Der Einschluss des Fremdhüterrisikos in die Hundehaftpflicht ist notwendig, da Hunde oft nicht ausschließlich von ihrem Frauchen oder Herrchen betreut werden. Hundeversicherer schreiben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, in welchen Fällen die Zahlung einer Versicherungsleistung ausgeschlossen werden kann. Eine Bedingung für die Inanspruchnahme einer Leistung nach einem Schaden kann sein, dass der Hund während der Verursachung des Schadens von seinem Halter ausgeführt wurde. Viele Versicherer legen die Bedingungen sehr streng aus. Auch der Partner oder die Kinder des Hundebesitzers gelten aus Sicht des Versicherers oft als Fremdhüter.

Fremdhüten manchmal unumgänglich

Da eine Hundehalterversicherung in der Regel über einen Zeitraum von mehreren Jahren abgeschlossen wird, gilt das Fremdhüterrisiko als wichtiger Versicherungsbestandteil. Der Hundebesitzer kann nicht ausschließen, dass auch einmal jemand anderes außer ihm selbst den vierbeinigen Freund ausführen muss. Krankheit, eine plötzlich notwendige Reise oder eine Erkrankung des Hundes kann das Ausführen durch eine andere Person auch dann notwendig machen, wenn dies gar nicht geplant war. Gehört der Hund zu einer Familie, ist das Fremdhüterrisiko als Versicherungsbestandteil obligatorisch. Nur dann ist der Versicherungsschutz unabhängig von der Person, die den Hund betreut, gewährleistet.

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