Mietsachschäden

Als Mietsachschäden werden in der Hundehaftpflichtversicherung Schäden bezeichnet, die durch das Tier an gemieteten Räumen oder Gegenständen entstehen. Das betrifft hauptsächlich Mietwohnungen, aber auch Ferienwohnungen und weitere angemietete Räume wie Garagen, Hobbyräume oder Keller.

Privat und gewerblich genutzte Mieträume

Die Hundehaftpflichtversicherung kommt für so genannte Mietsachschäden auf, die von dem Tier des Versicherungsinhabers verursacht wurden. Diese Schäden sind in den meisten Hundehaftpflicht-Tarifen abgesichert. Die Versicherung greift nur bei Schäden, die der Hund in privat genutzten Räumen anrichtet. Schäden in gewerblich genutzten Räumen sind in vielen Tarifen nicht enthalten und müssen bei Bedarf extra versichert werden.

Versicherte und unversicherte Mietsachschäden

In den Bereich der Mietsachschäden fallen Gegenstände, die im Eigentum des Vermieters stehen. Typische Versicherungsfälle betreffen zerkratzte Türen und Fensterrahmen, aber auch Fußböden und beschädigte Wände. Andere Schäden sind häufig von der Regulierung durch die Hundeversicherung ausgeschlossen. Dazu gehören Glasbruch oder zerkratztes Glas sowie Spuren an Heizkörpern oder elektronischen Geräten, die vom Hund verursacht wurden. Hält sich der Hundebesitzer mit seinem Tier in einer Ferienwohnung oder in einem Hotel auf und hinterlässt dort einen Schaden, handelt es sich nicht um einen klassischen Mietsachschaden. In der Folge muss die Hundehaftpflichtversicherung dafür nicht aufkommen. Es können jedoch entsprechende Klauseln im Versicherungsvertrag vereinbart werden.

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