Obliegen­heiten

Unter dem Begriff Obliegenheiten werden in der Hundeversicherung und anderen Versicherungssparten die Pflichten des Versicherungsnehmers zusammengefasst. Diese sind im Versicherungsvertrag festgehalten. Hält sich der Versicherte nicht an die Verpflichtungen, kann der Versicherungsschutz verloren gehen. In den Versicherungsverträgen können individuelle Obliegenheiten definiert werden, die auf den jeweiligen Vertragsinhalt abgestimmt sind. Darüber hinaus gibt es Obliegenheiten, die grundsätzlich für jeden Versicherungsvertrag gelten. Zu diesen zählt beispielsweise die (vorvertragliche) Anzeigepflicht. Der Versicherte ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss wahre Angaben zu machen. Andernfalls darf die Versicherung die Zahlung im Schadensfall verweigern.

Leinenzwang und Maulkorbpflicht

Beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung werden von vielen Versicherern spezielle Obliegenheiten formuliert. Diese gilt es für den Hundehalter zu berücksichtigen. Typische Vorgaben für den Hundehalter sind die Beachtung der Leinenpflicht oder das Anlegen eines Maulkorbs. Leinenzwang und Maulkorbzwang werden von Städten und Gemeinden vorgegeben. Auch in öffentlichen Gebäuden oder auf Großveranstaltungen können diese Vorgaben gelten. Für den Hundehalter bedeutet dies, dass er sein Tier an der Leine führen und ihm einen Maulkorb anlegen muss. Richtet der Hund dann einen Schaden an, wird dieser von der Versicherung ohne Einschränkungen übernommen. Die Obliegenheitspflicht gilt als erfüllt. Im anderen Fall kann die Hundehaftpflichtversicherung die Übernahme der Schadenregulierung abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen ablehnen oder reduzieren.

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